Auf einen Blick
- Regeln für mehrspurige Kreisverkehre erklärt
- Wer innen fährt, muss beim Spurwechsel blinken und Vorfahrt beachten
- Bei zweispurigen Ausfahrten: Innere Spur darf linke Ausfahrtspur nutzen
Wer «5 Regeln im Kreisel, die keiner kennt» gelesen hat, weiss Bescheid – und kennt alle Regeln, die in normalen Kreisverkehren in der Schweiz gelten. Und wie läufts in mehrspurigen Kreiseln? Wir erklären es am Beispiel des üblichen zweispurigen Kreisverkehrs mit vier Ausfahrten. Die Regeln gelten aber analog auch für (selten) mehr als vier Ausfahrten oder (sehr selten) mehr als zwei Spuren. Hier kommt «Kreiseln für Fortgeschrittene»:
Wahl der Kreisel-Fahrspur
Wer maximal einen Halbkreis fährt – also nach rechts oder geradeaus will –, nimmt die äussere Spur. Wer mehr als einen Halbkreis fährt, also nach links oder zurück bzw. wenden will, sollte die innere Spur nehmen. Wohlgemerkt: sollte. Verpflichtend ist die Nutzung der jeweiligen Spur nur dann, wenn dies für die entsprechende Ausfahrt signalisiert ist (Tafeln, Markierungen). Ist es das nicht, darf man auch, wie es viele tun, vorsichtshalber durchgehend aussen bleiben.
Wichtig bei der Kreisel-Einfahrt
Laufen zwei Fahrspuren auf den Kreisel zu, wählt man vorab die entsprechende – links für innen, rechts für aussen oder eben entsprechend Signalement. Wer sich dabei vertut, darf die Spur natürlich vor dem Kreisverkehr oder im Kreisel wieder wechseln. Man muss aber wie bei jedem Spurwechsel den Vorrang der anderen Spuren beachten, blinken und darf dabei keine durchgezogenen Linien überfahren.
Wichtig bei der Kreisel-Ausfahrt
Im Prinzip funktionieren die Spuren des Kreisels wie jede Strasse mit mehreren Spuren: Wer innen ist, muss beim Zurückwechseln auf die rechte Spur rechts blinken und die Vorfahrt der äusseren Spur beachten. Das gilt selbst gegenüber jenen, die entgegen einer allfälligen Signalisation durchgehend aussen bleiben, obwohl sie zur dritten oder vierten Ausfahrt wollen: Spurwechsler haben auch im Kreisel nie Vortritt. Und: Gerade im Kreisel hat man mit Fehlern anderer zu rechnen und Rücksicht zu nehmen.
Zweispurige Kreisverkehrs-Ausfahrten
Bei zweispurigen Ausfahrten gilt analog dasselbe: Wer von der inneren Kreisel- in die linke Ausfahrtspur wechselt, darf dies nur tun, wenn niemand auf der äusseren Spur behindert wird. Übrigens: Kommt man verkehrsbedingt mal nicht auf die andere Spur, bitte keinesfalls anhalten, sondern eine weitere Runde drehen. Zwar darf man nicht aus Jux und Tollerei unnötige Runden drehen, wohl aber, wenn es nötig ist. Übrigens: Mit so einer Zusatzrunde kann man auch prima Einsatzfahrzeuge auf Blaulichtfahrt passieren lassen.
Sonderfall Spurreduzierung beim Einfahren
Ein Sonderfall sind Kreisel, bei denen zwei Einfahrtspuren in einen einspurigen Kreisel münden. Dann gilt der Vortritt der linken auf den Kreisel zulaufenden Spur vor der rechten! Auch, wenn die rechte Spur eine Bus- oder Velospur ist: Das Auto auf der linken Spur darf vor dem Bus oder Velo zuerst in den Kreisel! Aber: Das heisst nicht, dass links Fahrende sich den Vortritt deshalb erzwingen dürfen. Tipp: In solchen Fällen sollte man sich bei sehr viel Verkehr an das Reissverschluss-Verfahren halten.
Sonderfall Richtungsfahrspuren am und im Kreisel
Wenn für jede der zwei oder mehr Fahrspuren unterschiedliche Fahrtrichtungen signalisiert sind, ordnet man sich Kreisel entsprechend ein und bleibt dann auf dieser Fahrspur – ganz gleich, ob man eine Viertel-, halbe oder Dreivierteldrehung im Kreisel macht. Aber: Beim Verlassen des Kreisels hat dennoch die rechte Spur Vorfahrt vor der linken.