Auf einen Blick
- Links blinken im Kreisel ist erlaubt, aber unüblich
- Velos dürfen in der Mitte der Spur fahren
- Im Kreisel gilt: Tempo zwingend klar reduziert
Links blinken im Kreisel ist erlaubt
Bekannt ist: Beim Ausfahren ist der rechte Blinker Pflicht. Schon ab Höhe der Ausfahrt davor, nicht erst beim Ausfahren blinken – sonst bringts ja nichts. Bekannt ist auch: Nimmt man die erste Ausfahrt, soll man schon vor dem Kreisel rechts blinken. Aber Blinker links, weil man weiter kreiselt? Unüblich – aber erlaubt! Teils auch sinnvoll, falls man später ausfährt als die meisten anderen. Aber vor dem Ausfahren muss man dennoch zwingend wieder rechts blinken. Alle weiteren Blinkregeln hier.
Der innere Ring im Kreisel ist tabu
Der innere Ring (weisse Linie, Pflaster) ist nicht zum Überfahrenwerden durch Autos da, sondern nur für Fahrzeuge, die sonst nicht um den Kreisel kämen (etwa LKW oder Cars). Dies ist auch so, damit man das Tempo reduziert (s. 5.).
Von links hat schon vorher Vortritt
Es gilt weder «wer drin ist, hat Vorrang» noch «wer zuerst kommt, kreiselt zuerst». Sondern «von links hat Vortritt». Das gilt für Autos im Kreisel von links, aber eben auch für Autos von links, die gerade erst auf den Kreisel zufahren! Zwar sagt die Verkehrsregelnverordnung «im Kreis von links», aber nicht im Gesetz steht die Alltags- und Rechtspraxis. Und Gerichte sagen deutlich: Die Verkehrsfläche des Kreisels beginnt vor dem eigentlichen Kreis. Also gelte auch schon dort «links vor rechts». Das macht auch Sinn, denn es soll das «Vor-die-Nase-Fahren» verhindern.
Das hat auch nichts mit einer gewissen Entfernung in Metern zu tun, sondern es gilt schlicht: Wer in den Kreisel fährt, darf dabei niemand behindern – genau wie auf jeder anderen Kreuzung. Also ein Freibrief für rasende Durchblocher von links? Nein – siehe Nummer 5. Im mehrspurigen Kreisel gelten übrigens im Prinzip diesselben Regeln – und Besonderheiten. Mehr dazu hier.
Heisst das, man muss stets auf alle weit weg von links kommenden Autos erst warten, um sie durchzulassen? Nein! Man darf einscheren – aber eben wie erwähnt nur, wenn es geht, ohne die anderen dadurch zum Bremsen zu zwingen.
Velos dürfen blocken, aber ...
Immer wieder werden sie dafür angehupt – aber Velos dürfen (müssen aber nicht!) in der Mitte der Spur fahren und sollen das empfohlenermassen. Warum? Weil Überholen und Schneiden der Velos beim Ausfahren enorm gefährlich ist.
Wichtig jedoch für Velofahrer: Wie im ganzen Kreisel gilt an dessen Einfahrt Linksvortritt. Also auch, wenn hier mehrere Spuren in einen einspurigen Kreisel münden. Das heisst: Velofahrer, die rechts neben oder an Autos vorbei fahren, haben beim Einfahren keinen Vortritt, sondern die Autos! Fährt das Auto beispielsweise an der ersten Ausfahrt wieder raus, muss der danach einfahrende Velofahrer also dahinter bleiben, abgeleitet von Regeln für mehrspurige Kreisel – hier mehr dazu.
Kreisel-Slalom ist verboten
Sportlich durchkreiseln, als sei es ein Slalom-Parcours? Nichts da: Selbst wenn alles frei ist, muss das Tempo vor dem Kreisel zwecks Rücksichtnahme – die im Kreisel besonders gefragt ist – zwingend klar reduziert werden. Achtung: Wird das Tempo von einem im Kreisel nicht reduziert, darf man ihm deswegen trotzdem nicht vor die Nase fahren – sein Verstoss ändert nichts an der Vorrang-Regelung.
Vermeiden sollte man umgekehrt, an der Einfahrt ganz stehen zu bleiben, wenns nicht nötig ist: Wer einscheren kann, ohne andere zu behindern, sollte das flüssig tun.
Übrigens ...
... kommt es immer wieder zu chaotischen Szenen, wenn Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Horn einen Kreisel befahren. Der Grund: Häufig ist an den Einfahrten oder im Kreis selbst viel zu wenig Platz, um hinter uns nahenden Rettern Platz zu schaffen. Tipp: Einfach einfahren und eine Runde kreiseln. Kommen die Retter aus einer anderen Richtung, Kreisel frei lassen. Letzteres gilt übrigens auch bei Staus.