Die Sommerferien neigen sich für die ersten Kantone dem Ende zu. Reisende kehren in die Schweiz zurück. Doch wer beispielsweise aus Montenegro, dem Kosovo oder aus Serbien heimkehrt, muss sich erst einmal in eine zweiwöchige Quarantäne begeben.
Laut Bundesamt für Gesundheit befinden sich derzeit 16269 Schweizerinnen und Schweizer (Stand 5. August) nach ihrer Rückkehr aus einem Risikoland in Quarantäne.
Das BAG will die Liste der Risikoländer laufend anpassen. Jetzt steht auch das beliebte Ferienland Spanien drauf. Nur die Balearen und Kanaren bleiben verschont. Doch was gilt es bei der Quarantäne zu beachten? BLICK beantwortet die wichtigsten Fragen.
Ich bin im Ausland in den Ferien. Was tun, wenn das ganze Hotel unter Quarantäne gesetzt wird?
In diesem Fall kann sich der Aufenthalt in die Länge ziehen. Steht ein Hotel unter Quarantäne, müssen die Gäste gemäss den lokalen Bestimmungen dort bleiben.
Wenn ich während meines Aufenthaltes plötzlich Symptome entwickle, soll ich sofort nach Hause gehen oder vor Ort zum Arzt?
Entwickeln Sie während der Reise Symptome, gehen Sie, wenn möglich, vor Ort zum Arzt, damit im Falle einer Erkrankung die Infektionsketten nachverfolgt werden können. Lassen Sie sich dort testen und begeben Sie sich bis das Testresultat da ist in Quarantäne. «Grundsätzlich ist es so, dass die lokalen Vorgaben eingehalten werden müssen. Ein Verstoss gegen die Quarantäne-Regeln kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen», sagt Reisemedizinerin Esther Künzli.
Wenn ein Patient im Ausland schwer erkrankt, wird er von der Rettungsflugwacht heimgebracht?
Die Rega hat in den letzten Monaten regelmässig an Corona erkrankte Personen in die Heimat geflogen. Wird die Rega bei medizinischen Problemen im Ausland alarmiert, so entscheidet der Beratungsarzt der Rega, ob eine Repatriierung nötig ist.
Ich halte mich gerade in einem Land auf, das bei meiner Abreise noch nicht auf der Risiko-Liste des BAG stand. Muss ich trotzdem in Quarantäne?
Hier gibt es keine Ausnahme. Auch dann müssen Sie sich sofort nach der Rückkehr in die Schweiz in Quarantäne begeben.
Spanien ist neu auf der Quarantäne-Liste. Müssen Menschen, die das Land nur durchqueren – etwa, wenn sie in Portugal waren und mit dem Auto durch Spanien in die Schweiz zurückreisen – auch in Quarantäne?
Wenn es nur ein Transit war und man sich nicht länger als 24 Stunden in Spanien aufhält, muss man nicht in Quarantäne. Das gelte für alle Risikoländer, sagt Patrick Mathys, Leiter Sektion Krisenbewältigung und internationale Zusammenarbeit beim BAG.
Ich komme aus einem Risikoland zurück in die Schweiz. Wie gehe ich vor?
Melden Sie sich innerhalb von zwei Tagen bei den kantonalen Behörden. Diese geben weiter Auskunft. Die kantonalen Behörden sind für die Einhaltung der Quarantänemassnahmen zuständig. Ab dem Rückreisedatum müssen Sie zehn Tage zu Hause bleiben oder in einer geeigneten Unterkunft, die sie nicht verlassen. Ein Ferienhaus oder ein Hotel sind auch mögliche Quarantäneorte.
Was passiert, wenn ich mich nicht melde?
Wer sich nicht innerhalb von zwei Tagen meldet, dem drohen bis zu 10'000 Franken. «Wir setzen auf die Kooperationsbereitschaft der Personen», sagt Patrick Mathys (50), Leiter der Task Force im BAG. Die Einhaltung der Regeln wird stichprobenartig kontrolliert. Bei fahrlässigem Handeln während der Quarantäne drohen ausserdem 5000 Franken Busse.
Müssen die Personen, mit denen ich zusammen wohne, auch in Quarantäne?
Nicht zwingend. Wenn ein gesamter Haushalt aus dem Risikoland kommt, müssen alle zusammen in Quarantäne. Ansonsten isolieren Sie sich in ihrem Zimmer und halten Abstand zu Ihren Mitbewohnern. Strikter ist zum Beispiel der Kanton Zürich. Dieser schreibt vor, dass sämtliche Personen eines Haushalts in die Quarantäne müssen, auch wenn zum Beispiel ein Gast aus einem Risikoland empfangen wird.
Darf man sich untereinander Haushaltsgeräte wie Staubsauger oder Utensilien in der Küche teilen?
Besser nicht. Es gilt in jedem Fall: Gebrauchsgegenstände sollten sorgfältig gereinigt werden. Waschen Sie auch Ihre Kleider, die Bettwäsche und Handtücher regelmässig. Reinigen Sie ausserdem sanitäre Anlagen nach jedem Gebrauch, wenn Sie kein eigenes Badezimmer haben.
Müssen Kinder in die Quarantäne?
Auch Kinder, die im Risikoland waren, müssen in die Quarantäne. Besser ist es, wenn nur ein Elternteil sich mit dem infizierten Kind isoliert. Die Massnahmen müssen auf das Kind angepasst werden.
Was mache ich bei auftretenden Corona-Symptomen?
Wenn Symptome auftreten, begeben Sie sich in Isolation und befolgen Sie die Massnahmen des BAG. In Isolation sind die Vorsichtsmassnahmen etwas strenger, zum Beispiel müssen Sie Oberflächen wie Nachttische und Schlafzimmermöbel reinigen. Machen Sie einen Coronavirus-Check auf der Website des BAG. Melden Sie sich telefonisch bei einem Arzt und informieren Sie diesen, wenn Sie zu einer Risikogruppe gehören.
Darf ich in Quarantäne aus dem Haus und einkaufen gehen?
Nein. Physischer Kontakt muss vermieden und Infektionsketten sollen dadurch unterbrochen werden. Lebensmittel und andere unverzichtbare Produkte lassen Sie sich durch Familie, Freunde oder einen Lieferservice zur Haustür bringen. Das Gleiche gilt für Medikamente. Gehen Sie auch nicht spazieren und treffen Sie niemanden.
Wie komme ich dann zum Arzt?
In diesem Fall müssen Sie nach Absprache Ihr Haus verlassen. Tragen Sie den Mundschutz und halten Sie sich an die Sicherheitsregeln zur Eindämmung des Coronavirus. Waschen Sie sich die Hände. Verzichten Sie auf öffentliche Verkehrsmittel. Nutzen Sie lieber das eigene Auto, das Velo, gehen Sie zu Fuss oder rufen Sie ein Taxi.
Darf ich bei einem negativen Test die Quarantäne aufheben und früher wieder aus dem Haus?
Nein, mindestens zehn Tage müssen Sie zu Hause bleiben. Ein negatives Testergebnis verkürzt diese Dauer nicht. Nach der Ansteckung dauert es mindestens fünf Tage, bis das Virus so verbreitet ist, dass es durch einen Abstrich nachweisbar ist.
Wird mein Lohn fortgezahlt, wenn ich in einem Risikoland Ferien gemacht habe?
Im Normalfall, nein. «Einem Arbeitnehmer, der sich in ein Risikogebiet begibt, kann ein Verschulden vorgeworfen werden, wenn er unter Quarantäne gestellt wird», heisst es auf der Website des BAG. Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie nicht arbeiten können. Anders sieht es aus, wenn Sie Ihre Arbeit im Homeoffice erledigen können.
In welchen Fällen wird der Lohn fortgezahlt?
Eine Ausnahme ist dann der Fall, wenn Sie die Reise nicht für Ferien, sondern aus zwingend persönlichen Gründen antreten. Liegt ein Angehöriger im Sterben, darf die Person besucht werden. «Wann ein Verschulden des Arbeitnehmers in Quarantäne vorliegt, ist von Fall zu Fall zu entscheiden», sagt Isabelle Wildhaber (47), Professorin für Wirtschaftsrecht an der Universität St. Gallen.
Darf ich nach zehn Tagen ohne Symptome wieder in die Öffentlichkeit?
Ja. Nach Absprache mit den kantonalen Behörden dürfen Sie wieder rausgehen. Bleiben Sie achtsam, vielleicht treten Symptome verspätet auf.
Muss man bald auch noch in Quarantäne, wenn man in einem Kanton war, in welchem die Neuinfektionen besonders angestiegen sind?
Grundsätzlich kann das BAG auch Gebiete in der Schweiz auf die Liste setzen. «Gleichzeitig sind diese Massnahmen – als Eingriff in die Bewegungsfreiheit und die persönliche Freiheit des Einzelnen – nur unter strengen Bedingungen zulässig», sagt das BAG auf Anfrage vom BLICK. Dazu müsste ein Kanton aber erst eine rechtliche Grundlage schaffen.
Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.
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