Ferien in Corona-Zeiten
Was kann ich tun, wenn das Hotel im Ausland in den Lockdown geht?

Wer Ferien im Ausland macht, muss sich dieses Jahr gut vorbereiten. Die Situation kann sich in jedem Land ständig ändern, gar zum Chaos werden. Wer trotzdem ans Meer will, stellt sich eine Menge Fragen. BLICK beantwortet die wichtigsten.
Publiziert: 11.07.2020 um 10:46 Uhr
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Aktualisiert: 04.09.2020 um 21:45 Uhr
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Ferien können dieses Jahr in Griechenland am Strand gemacht werden. Geschlossene Räume mit vielen Menschen sollte man vermeiden.
Foto: imago
Jenny Wagner

Es ist Ferienzeit. Mitten in der Corona-Krise. Viele bleiben in der Schweiz. Andere treibt das Fernweh ins Ausland. Europäische Traumreiseziele wie die Balearen in Spanien oder die Inseln Griechenlands dürfen bereist werden. Trotzdem bleibt ein Gefühl von Unsicherheit. Manche haben gar Angst vor einem Ferien-Corona-Chaos im Ausland.

Kreuzfahrten, Roadtrips, All-Inclusive-Ferien – die Möglichkeiten scheinen unendlich. Aber was empfehlen Reisemediziner? Wie verhalten Sie sich bei Symptomen und welche Reise sollten Sie auf keinen Fall unternehmen? Viele Fragen rund ums Reisen und die rechtliche Situation – etwa bei einer Quarantäne – sind offen. BLICK hat mit den Reisemedizinerin Esther Künzli (42) und Ueli Sommer (50), Partner der Kanzlei Walder Wyss, gesprochen. Ihre Tipps flossen in die Antworten zu den wichtigsten Fragen ein.

Campingplatz, Hotel oder Ferienwohnung: Was ist die sicherste Option, wenn man in Europa Ferien macht?

Alle drei Situationen haben ihre Vor- und Nachteile. Im Hotel reisen viele Gäste ein und ab. Beim Campen sind Gäste zwar mehr im Freien, durch die geteilten Anlagen hat man aber mehr soziale Kontakte. In der Ferienwohnung ist das Risiko am geringsten, erhöht sich aber, wenn man einkaufen geht oder ein Restaurant besucht.

Kann man eine Kreuzfahrt unternehmen?

Davon rät die Reisemedizinerin ab. Die Abstandsregeln können nicht immer garantiert werden, befürchtet sie. Eine Maske kann das Risiko minimieren. Vor allem Risikogruppen sollten dieses Jahr lieber auf Kreuzfahrten verzichten.

Sollten Risikopatienten überhaupt ins Ausland reisen?

Eine Reise ist auch für Risikopatienten prinzipiell möglich, sagt Reisemedizinerin Esther Künzli. Es wird geraten, die sichersten Optionen abzuwägen und sich an die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit zu halten.

Sind Disco- oder Bar-Besuche angesagt?

Zurzeit ist von Aufenthalten in geschlossenen Räumen abzuraten. Hygienemassnahmen sind hier schwer umzusetzen. Die Infektionsgefahr ist besonders gross. Hier heisst es abwägen. Können die Hygienemassnahmen des BAG auch im Ausland eingehalten werden, ist ein Besuch grundsätzlich möglich.

Ist es empfehlenswert, beliebte Touristenattraktionen wie das Kolosseum in Rom oder die Sagrada Família in Barcelona zu besichtigen?

Es gilt das Gleiche wie für Discos und Bars. Informieren Sie sich vorher über die Öffnungszeiten. Viele Museen und Kirchen haben wieder geöffnet und arbeiten mit Sicherheitskonzepten wie Bodenmarkierungen zum Abstand halten und Maskenpflicht. Geschlossene Räume mit hoher Auslastung sollte man aber lieber nicht besuchen.

Sind Länder, in denen eine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit gilt, gefährlicher?

Die Sicherheitsmassnahmen hängen nicht zwingend mit den Neuansteckungen zusammen. Man sollte sich trotzdem informieren, wie die Lage am Ferienort ist, sagt die Reisemedizinerin. Trotz Maskenpflicht in Spanien, kann eine Reise dorthin unternommen werden.

Wo und wann kann man sich genau zur Situation im Land informieren?

Informieren Sie sich über die jeweiligen Verordnungen und Sicherheitsmassnahmen, die am Reiseziel gelten. Auf der Website des BAG finden Sie die ausländischen Vertretungen der Schweiz je nach Land. Falls Sie aufgrund Corona an einem Ort blockiert sind, kann die Travel Admin App des EDA Ihnen bei der Rückreise oder anderen Fragen helfen. Eine Helpline steht für Fragen allzeit zur Verfügung. Informieren Sie sich nicht erst während der Reise, sondern schon davor, damit es keine bösen Überraschungen gibt. Bleiben Sie auch während den Ferien informiert, denn die Situation kann sich schnell ändern.

Was ist, wenn das ganze Hotel unter Quarantäne gesetzt wird?

In diesem Fall kann sich der Aufenthalt in die Länge ziehen. Steht ein Hotel unter Quarantäne, müssen die Gäste gemäss den lokalen Bestimmungen dort bleiben.

Wenn ich während meines Aufenthaltes plötzlich Symptome entwickle, soll ich sofort nach Hause gehen oder vor Ort zum Arzt?

Entwickeln Sie während der Reise Symptome, gehen Sie, wenn möglich, vor Ort zum Arzt, damit im Falle einer Erkrankung die Infektionsketten nachverfolgt werden können. Lassen Sie sich dort testen und begeben Sie sich bis das Testresultat da ist in Quarantäne. «Grundsätzlich ist es so, dass die lokalen Vorgaben eingehalten werden müssen. Ein Verstoss gegen die Quarantäne-Regeln kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen», sagt Reisemedizinerin Künzli.

Wenn ein Patient im Ausland schwer erkrankt, wird er von der Rettungsflugwacht heimgebracht?

Die Rega hat in den letzten Monaten regelmässig an Corona erkrankte Personen in die Heimat geflogen. Wird die Rega bei medizinischen Problemen im Ausland alarmiert, so entscheidet der Beratungsarzt der Rega, ob eine Repatriierung nötig ist.

Wenn ein Familienmitglied positiv getestet wurde, müssen alle Familienmitglieder in Quarantäne oder sollen sie, wenn möglich, mit dem Auto die Heimreise antreten, wenn die Rückkehr in einer Tagesreise möglich ist?

Die Familie sollte vor Ort in Quarantäne. Die Länder versuchen mit diesem Vorgehen Infektionsketten zu erkennen. Einfach heimlich wegzufahren wäre fahrlässig.

Welches Verkehrsmittel eignet sich zur Reise?

Eine Reise mit dem Auto ist die sicherste Wahl, aber natürlich kommt es auf das Verhalten unterwegs an, sagt die Reisemedizinerin. Gehen die Gäste unterwegs in Restaurants, oder kaufen Sie etwas ein, erhöht sich das Risiko.

Was sagt das Arbeitsrecht, wenn man in den Ferien krank wird und die Rückreise nicht antreten kann? Bekomme ich meinen Lohn?

Grundsätzlich gilt der Grundsatz «Ohne Arbeit, kein Lohn», sagt Jurist Ueli Sommer. Ein Krankheitsfall stellt hierbei eine Ausnahme dar. Der Lohn muss folglich bezahlt werden. Wenn aber ein nicht erkrankter Gast in einem Hotel bleiben muss, das unter Quarantäne steht, so gilt dies als persönliches Risiko. Der Arbeitnehmer hat somit keinen Lohnanspruch.

Wer übernimmt die «Kosten» der ungewollten zusätzlichen Ferien, wenn man im Ferienland in Quarantäne muss?

Das ist von Land zu Land unterschiedlich, denn die Rechtslage ist nicht überall gleich.

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