Schlacht um den «Alpenblick» in Arosa GR
Star-Gastronom und Milliardärsfamilie im Justiz-Krieg

Die milliardenschwere Familie Kipp-Bechtolsheimer duelliert sich vor Gericht mit der Zürcher Gastronomie-Grösse Michel Péclard. Beide Seiten decken sich mit Klagen ein.
Publiziert: 06.06.2021 um 13:33 Uhr
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Aktualisiert: 07.06.2021 um 06:51 Uhr
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Michel Péclard (l.) und Florian Weber: die langjährigen Pächter des Restaurant «Alpenblick» auf 1951 Meter über Meer.
Foto: zVg

Die Idylle im Restaurant Alpenblick oberhalb von Arosa GR trügt. Es tobt eine veritable Justizschlacht um den Betrieb, der auf 1951 Meter über Meer liegt. Die «NZZ am Sonntag» berichtet in ihrer heutigen Ausgabe darüber.

Auf der einen Seite ist die milliardenschwere Besitzerfamilie Kipp-Bechtolsheimer. Die «Bilanz» schätzt deren Vermögen auf über drei Milliarden Franken. Der Clan kontrolliert unter anderem die Hotelkette Tschuggen mit Ablegern in Arosa GR, St. Moritz GR und Ascona TI.

Auf der anderen Seite sind die beiden Zürcher Szene-Gastronomen Michel Péclard und Florian Weber. Sie sind die jahrelangen Pächter des «Alpenblick». Die Alphütte war das erste Engagement der beiden in der Bergwelt. Normalerweise sind Péclard und Weber in der Region Zürich aktiv. Sie führen 14 Gastrobetriebe und zählen knapp 250 Angestellte.

Business mit Verlust

Als Péclard und Weber die Pacht übernahmen, investierten sie nach eigenen Angaben eine Million Franken in die Renovation. «Wir machen das immer so», sagt Péclard zum Sonntagsblatt. «Wir investieren viel eigenes Geld ins Interieur und sichern uns dafür mit langjährigen Mietverträgen ab.» Laufe ein Mietvertrag aus, nehme er sein Mobiliar wieder mit.

2019 kündigten Péclard und Weber den Mietvertrag auf Ende September 2020. Denn der «Alpenblick» war unterm Strich ein Verlustgeschäft. Jedes Jahr blieb ein Minus von rund 100'000 Franken. Péclard und Weber wollten deshalb einen Schlussstrich ziehen. Es war der Auftakt zur aktuellen Justizschlacht.

Péclard und Weber liessen den Wert des Mobiliars schätzen, wie die «NZZ am Sonntag» auf Grundlage zugespielter Dokumente berichtet. Resultat: rund 680'000 Franken. Die beiden Gastronomen machten Götz Bechtolsheimer, dem Vertreter der Besitzerfamilie, ein Angebot: Für 478'000 Franken könne seine Alpenblick Arosa AG alles haben, was in der Hütte ist.

Mobiliar abgezügelt

Bechtolsheimer aber stellte sich auf den Standpunkt, dass die Investitionen ihm gehörten. Schliesslich habe er sich finanziell daran beteiligt. Das sei von Anfang an klar gewesen. Anwälte kamen ins Spiel. Es gab ein monatelanges Ringen – und ein letztes Angebot: Die Zürcher Gastronomen forderten 285'000 Franken. Sonst nähmen sie das Mobiliar mit.

Bechtolsheimer zahlte nicht. Er erwirkte stattdessen eine superprovisorische Verfügung beim Regionalgericht Plessur in Chur. Péclard und Weber sollten im «Alpenblick» nichts mehr anfassen dürfen. Aber die Verfügung kam zu spät an, behaupten die Anwälte der Gastronomen. In der Zwischenzeit karrten drei Lastwagen Tische, Holzbänke, Leuchten und Küchengeräte von Arosa nach Zürich.

Jetzt eskaliert der Streit endgültig. Der neue Pächter richtete den «Alpenblick» neu ein – und fordert den Betrag gerichtlich bei Péclard und Weber ein. Es geht um fast 460'000 Franken. Dazu hagelt es eine Anzeige wegen Diebstahls.

Millionenforderung in Zürich

Die Zürcher Gastronomen reagieren mit einer Gegenklage. Sie wehren sich gegen die Vorwürfe und wollen von ihrem ehemaligen Verpächter auch noch 120'000 Franken. Das sei der Restwert des Mobiliars, das man nicht mitgenommen habe. Nach Abzug von dessen Beteiligung. Inbegriffen in dieser Summe: ein Cheminée aus Valser Quarzit.

Péclard und Weber setzen aber noch einen drauf: Péclard fordert für die Vermittlung einer Hotelliegenschaft in Zürich, zu der er gemäss eigener Aussage Bechtolsheimer verholfen haben soll, jetzt auch eine Vermittlungsgebühr von mindestens 1,1 Millionen Franken. «Ich sehe nicht ein, weshalb ich einem Milliardär etwas schenken soll», sagt er zur «NZZ am Sonntag».

Bechtolsheimer nimmt gegenüber dem Sonntagsblatt keine Stellung zu den hängigen Verfahren.

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