Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat soeben den neuen Referenzzins bekannt gegeben. Wie allgemein erwartet steigt dieser auf 1,75 Prozent, gültig ab 2. Dezember.
Das heisst: Alle Mieten, die aktuell auf einem Satz von 1,5 Prozent beruhen, können um 3 Prozent erhöht werden. Umgesetzt wird dies in der Regel auf den nächsten Kündigungstermin hin, also per 1. April 2024.
Wichtig: Allfällige Mietzinsanpassungen können nur individualisiert auf das einzelne Vertragsverhältnis berechnet werden. Aufgrund der Referenzzinssatzentwicklung kann zudem nur der Netto-Mietzins eine Anpassung erfahren – nicht aber die Nebenkosten.
Der Referenzzinssatz ist der durchschnittliche hypothekarische Zinssatz, zu dem Schweizer Banken Hypotheken vergeben. Dieser ist laut dem BWO im Vergleich zum Vorquartal von 1,59 auf 1,69 Prozent angestiegen und liegt nun über der Schwelle von 1,62 Prozent für einen Zinsschritt.
Zweite Steigerung innert Jahresfrist
Der Referenzzinssatz stieg am 1. Juni 2023 von 1,25 auf 1,50 Prozent. Nachdem im September eine erneute Zinsrunde ausblieb, kommt es nun zum Jahresende zu einem weiteren Zinsanstieg.
Der Referenzzinssatz ist nicht die einzige relevante Grösse bei der Gestaltung des Mietzinses. Weitere Kostenfaktoren sind die Teuerung, gemessen an der Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise, sowie Veränderungen der Unterhalts- und Betriebskosten.