Im Oktober sind rund die Hälfte aller Mieten gestiegen. Nun dürfte für viele Mieterinnen und Mieter bald die nächste Hiobsbotschaft folgen. Nächste Woche veröffentlicht der Bund den neuen Referenzzinssatz – und nach der letzten Erhöhung im Juni wird erwartet, dass er nun erneut steigt. Momentan liegt der Zinssatz bei 1,5 Prozent. Ab Dezember dürfte er 1,75 Prozent betragen. Die Vermieter wären dann berechtigt, die Miete um 3 Prozent anzuheben, wenn sie mit den bisherigen Anpassungen Schritt gehalten haben.
Das hat den Schweizerischen Mieterverband auf den Plan gerufen. Am Montag forderte er den Bundesrat auf, die Weitergabe des Referenzzinssatzes auf die Mieten umgehend auszusetzen.
Bundesrat will handeln
So weit will die Regierung nicht gehen – doch sie kündigt am Mittwoch andere Massnahmen an, um die Entwicklung «etwas zu dämpfen».
Das Wirtschaftsdepartement habe den Auftrag erhalten, bis im kommenden Sommer einen konkreten Vorschlag auszuarbeiten, der dann Kantonen, Verbänden und anderen betroffenen Kreisen zur Stellungnahme vorgelegt werden soll. Konkret soll die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen angepasst werden. Ausserdem will der Bundesrat prüfen, ob das geltende Modell für Mietzinsanpassungen, das über 40 Jahre alt ist, ganz grundsätzlich noch zeitgemäss ist.
Mietzinserhöhungen von etwa 15 Prozent
Momentan orientiert sich der Mietpreis am Referenzzinssatz, der wiederum mehrheitlich aus den Hypothekarzinsen resultiert. In den vergangenen 15 Jahren konnten die Mieterinnen und Mieter davon profitieren. Denn der Zinssatz war kontinuierlich gesunken. Doch im Sommer 2023 ist er angestiegen. Und laut dem Bundesrat sind weitere Erhöhungen zu erwarten, da es zusätzliche Kostenfaktoren gäbe, darunter die allgemeine Teuerung. «Innert relativ kurzer Zeit könnte es Mietzinserhöhungen von etwa 15 Prozent ergeben», schreibt die Regierung.
Eine Analyse der Bank Raiffeisen aus dem November stützt die Prognose des Bundesrats. Auch sie besagt, dass die Mieterhöhungen im Sommer erst der Anfang waren. Und: «Die Mieten werden in die Höhe schnellen.» Allein im Jahr 2024 könnten sie um 8 Prozent steigen.
Diese Massnahmen ergreift der Bundesrat
Um dieser Entwicklung entgegenzutreten, will der Bundesrat unter anderem die Möglichkeiten für Mietzins-Erhöhungen einschränken. Allgemeine Kostensteigerungen sollen nicht mehr pauschal auf die Mieter überwälzt werden dürfen. Stattdessen müssten Vermieter das effektive Ausmass nachweisen. Zudem soll die Teuerung nicht mehr im gleichen Mass auf die Mieten überwälzt werden dürfen. Heute dürfen Vermieter 40 Prozent der Teuerung weitergeben. Künftig sollen es nur noch 28 Prozent sein.
Ausserdem hofft der Bundesrat, dass mehr Transparenz die Mietexplosion etwas bremsen kann. Auf dem Formular, das in gewissen Kantonen Vermieter Neumietern schicken müssen, soll neu auch der letzte und neu geltende Stand des Referenzzinssatzes vermerkt sein sowie die Teuerung. Und bei Mietzinserhöhungen sollen Mieter neu explizit darauf hingewiesen werden, dass man Mietzinserhöhungen auch anfechten kann, wenn der Verdacht besteht, dass der Vermieter damit einen überrissenen Gewinn macht oder nicht orts- oder quartierüblich ist. (rba/SDA)