Gefälschte Abnehm-Spritzen, kopierte Luxusartikel, Waffen, Katzenköpfe, Laserpointer, Drogen und mehr: Das ist die Ausbeute einer Zollkontrolle, die vom 4. bis 8. November im Grossraum Zürich durchgeführt und nun in Embrach ZH präsentiert wurde.
Speziell an der grössten Paket-Kontrolle in der Geschichte des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG): Alle diese verbotenen Gegenstände stammen aus Paketen, die Schweizerinnen und Schweizer bei ausländischen – oft vermeintlich schweizerischen – Online-Plattformen bestellt haben. Manchmal im Wissen darum, dass die bestellte Ware illegal ist. Manchmal ohne.
Das BAZG führte die Kontrollen wegen des stark angewachsenen Volumens von Online-Bestellungen durch – primär beim Flughafen Zürich, über den die Mehrheit der Online-Versandwaren in die Schweiz gelangen. Laut Tanja Brunner, Zollchefin der Dienststelle Zürich, gab es im letzten Jahr 47,3 Millionen Einfuhrzollanmeldungen. Von Januar bis September 2024 waren es 42 Millionen, also bereits 3 Millionen mehr als im Vorjahr. Brunner rechnet für 2024 insgesamt mit 55 Millionen Paketen, die in die Schweiz eingeführt werden: «Und das wird weiter wachsen.»
Prüfe genau, was du online bestellst
Das ist nicht nur für Logistiker eine Knacknuss, sondern auch für das BAZG. Die Beamten mussten im genannten Zeitraum über 16'000 Sendungen prüfen. Teils mit Röntgengeräten, teils mit Stichprobenkontrollen. 1521 Päckli wurden wegen Verdachtsmomenten geöffnet. 692 wurden wegen Verstössen sichergestellt. «Ein tolles Ergebnis», so Brunner. Auch wenn nur rund 5 Prozent der Päckli eine verbotene Ware zutage förderten: Das BAZG konnte viele neue Erkenntnisse sammeln.
Unter den zur Einfuhr nicht zugelassenen Sendungen wurden am häufigsten Medikamente festgestellt, gefolgt von Markenfälschungen und Waffen. Die Medikamente stammten meist aus Indien, die Markenfälschungen, Waffen und Laserpointer aus China.
Nicolas Fotinos der Heilmittelbehörde Swissmedic erinnert daran, dass Versandhandel mit Arzneimitteln bewilligungspflichtig ist und rät davon ab, Medikamente online im Ausland zu bestellen. Eine gefälschte Abnehm-Spritze habe lediglich Insulin enthalten. Spritzt sich das ein Nicht-Diabetiker, kann dies tödliche Folgen haben. Fotinos räumt ein, dass es nicht zuletzt wegen KI zunehmend schwierig sei, seriöse von unseriösen Online-Plattformen zu unterscheiden.
Bussen und Strafverfahren möglich
Angesichts der Päckliflut braucht es laut Zollchefin Brunner nicht mehr Kontrollen, sondern eine Sensibilisierungsstrategie. Das Ziel: Verbotene Ware soll gar nicht erst gekauft werden.
«Viele Produkte sind nur einen Mausclick entfernt», warnt Andreas Wydler vom Fedpol. Zu selten werde geschaut, ob Produkte wie «Chäpsli-Revolver» oder Softair-Pistolen unter das Waffengesetz fallen. Oder ob man Elektroschocker oder Schlagringe überhaupt einführen darf.
Verstösst der Paketinhalt gegen Gesetze, sind Bussen oder Einträge im Strafregister die Folge.