Waffe in legaler Grauzone
Katzenköpfe sollten illegal sein

US-Sicherheitsbehörden fangen immer mehr «Katzenköpfe» ab: Schlagringe, die auch als Stichwaffen einsetzbar sind. Solche lassen sich im Internet einfach bestellen. Achtung: In der Schweiz ist der Besitz noch nicht illegal, der öffentliche Gebrauch dagegen schon.
Publiziert: 11.09.2024 um 18:39 Uhr
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Ein «Katzenkopf» ist ein Schlagring in Form eines Katzenkopfs, der nebst stumpfen auch erhebliche Stichwunden zufügen kann.
Foto: TSA

Auf einen Blick

  • Sicherheitsbehörden beschlagnahmen täglich «Katzenköpfe» an US-Flughäfen
  • In der Schweiz ist der Besitz dieser Trendwaffen nicht illegal, die Mitnahme im öffentlichen Raum schon
  • Katzenköpfe können erhebliche Hieb- und Stichverletzungen verursachen
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Jean-Claude RaemyRedaktor Wirtschaft

Die US-Transportsicherheitsbehörde TSA vermeldete jüngst einen deutlichen Anstieg von beschlagnahmten «Cat Eyes». Gemeint sind damit Schlagringe, die mit spitzen Ohren versehen sind, die erhebliche Stichverletzungen verursachen können.

Die im deutschen Sprachgebrauch «Katzenköpfe» genannten Schlagringe werden fast täglich an US-Flughäfen konfisziert. Zwar sind sie in den USA nicht illegal, doch das Mitführen im Handgepäck ist streng untersagt.

In der Schweiz ist der Besitz problematisch

In Deutschland gelten Katzenköpfe als verbotene Waffen im Sinne des Waffengesetzes: Der Besitz wird als Straftat verfolgt. In der Schweiz sieht das anders aus. Laut dem Bundesamt für Polizei (Fedpol) sind sie nicht klar als Schlagringe eingestuft und explizit verboten. Was überrascht: Laut der Fedpol-Broschüre «Waffen in Kürze» sind Schlagringe, «die dazu bestimmt sind, Menschen zu verletzen», illegal.

«Werden sie an öffentlichen Orten mitgeführt, wären sie sicher als gefährliche Gegenstände eingestuft und würden bei Kontrollen eingezogen», sagt ein Fedpol-Sprecher. Ebenso sei entscheidend, ob der Verkäufer diese eindeutig als Waffe anbietet oder lediglich als Gadget. Eine Grauzone.

Ob der Besitz illegal ist oder nicht, ist insofern relevant, weil sich Katzenköpfe ganz einfach im Internet bestellen lassen. Und beim Bundesamt für Zoll- und Grenzsicherheit (BAZG) ist der Versand von Waffen im Postverkehr «ein grosses Thema», wie eine Sprecherin festhält: «Fangen wir eine Postsendung mit einer Waffe ab, informieren wir die kantonalen Strafverfolgungsbehörden», so die Sprecherin.

Genau abklären, was legal ist

Statt des Katzenkopfs könnte also eine Strafanzeige im Briefkasten landen? Nur wenn der Katzenkopf eindeutig als Waffe gilt. Aber eben: Vorläufig ist der reine Besitz der Katzenköpfe gar nicht illegal. 

Ob Katzenköpfe in der Schweiz schon verbreitet sind, kann das BAZG nicht beurteilen. Und anhand der Statistik über Verstösse gegen das Waffengesetz lässt sich dies nicht rückverfolgen. Würden Katzenköpfe in einem Postversand gefunden, würden sie aber «mit grosser Wahrscheinlichkeit» konfisziert, so die BAZG-Sprecherin zu Blick.

«Wer solche Sachen im Internet bestellt, sollte genau abklären, was legal ist und was nicht», so der Rat von BAZG und Fedpol. Oft sei gerade bei Jugendlichen der Reiz gross, Schmetterlingsmesser, Messer mit beidseitig geschliffenen Klingen oder auch Taser (Elektroschockgeräte) zu kaufen. Diese sind eindeutig illegal. Katzenköpfe, die sogar niedlich sind und auch in farbenfrohem Kunststoff vertrieben werden, zwar nicht. Aber sie sind nicht unproblematisch. Und müssten eigentlich in die Liste verbotener Waffen aufgenommen werden.

Wenn etwas als illegal eingestuft ist, spielt es keine Rolle, ob der Kauf zum Selbstschutz, zum Angriff oder einfach zum Spass erfolgt ist: Erwerb, Besitz und Vertrieb sind dann verboten, ausser es liegt eine behördliche Genehmigung vor. Das Sicherheitspersonal – nicht nur an Flughäfen – ist jedenfalls auf solche speziellen Schlagringe sensibilisiert.


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