Chinesen sind unerwünscht
Warum der Schweizer Handelsverband Temu nicht als Mitglied aufnimmt

Die chinesische Shoppingplattform Temu wollte sich mehr Swissness verleihen. Doch das stiess nicht auf Gegenliebe.
Publiziert: 25.10.2024 um 15:34 Uhr
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Aktualisiert: 25.10.2024 um 16:35 Uhr
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Temu wird kein Mitglied im Schweizer E-Commerce-Verband.
Foto: imago/Sipa USA

Auf einen Blick

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Andreas Güntert
Handelszeitung

Über 400 Mitglieder, digitales Top-Know-how, Gespür für Trends. Bezüglich E-Commerce gilt der Schweizer Handelsverband.Swiss mit seinen über 400 Mitgliedern als wahres Powerhouse und als Stimme, die für die ganze hiesige Digital-Shoppingszene spricht. 

Wie die «Handelszeitung» erfahren hat, wäre auch die chinesische Shoppingplattform Temu gerne diesem Verband beigetreten. Doch der Antrag wurde abgelehnt, wie Bernhard Egger, Geschäftsführer vom Handelsverband.Swiss, bestätigt. 

Ausländische Unternehmen wie Zalando und XXX Lutz sind Mitglieder

An einer gewissen Swissness fehlt es Temu zwar nicht. Immerhin partnern die Chinesen mit der Schweizer Post und mit Twint – und sie haben hierzulande durchaus ihre Fans. Schon im ersten Jahr in der Schweiz kam Temu auf einen geschätzten Umsatz von 350 Millionen Franken

Artikel aus der «Handelszeitung»

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Und es ist auch nicht so, dass nur Schweizer Firmen Mitglied beim Handelsverband.Swiss sein können: Unter den 406 Mitgliedern finden sich auch ausländische Unternehmen wie About You, Blue Tomato, Conrad Electronic, XXX Lutz oder Zalando. 

Temu-Mitgliedschaft abgelehnt wegen «Themen im gesetzlichen Bereich»

Der Grund liege anderswo, sagt Egger: «Wer Mitglied werden und bleiben will, muss sich gesetzeskonform verhalten. Abgesehen davon, dass wir eigentlich nur Händler, aber keine reinen Plattformen aufnehmen, gibt es hier bei Temu Themen im gesetzlichen Bereich wie die Nichteinhaltung der Preisbekanntgabeverordnung, unlauteren Wettbewerb, Produkthaftpflicht und vorgezogene Recyclingebühr sowie das Thema Plagiate.»

Genau deshalb reichte der Handelsverband.Swiss beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) Ende Juli auch eine achtseitige Beschwerde gegen Temu ein.

Einen Player, gegen den man rechtlich vorgeht, als Mitglied zu akzeptieren, hätte da wohl schlecht gepasst. Egger fasst es so zusammen: «Das Thema ist einfach, dass es bei diesem Unternehmen um die Nichteinhaltung der Schweizer Gesetzgebung geht. Deshalb haben wir den Mitgliedsantrag von Temu abgelehnt.» 

Roland Brack: «Kampf mit nicht gleich langen Spiessen»

Eine Aufnahme in diesen Verband würde wohl auch von vielen Mitgliedern nicht goutiert. Etwa von Roland Brack. Im Interview mit der «Handelszeitung» äusserte sich der Gründer des Schweizer Onlinehändlers Brack.ch kürzlich ebenso kritisch wie deutlich zu den Markt-Avancen von Temu.

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Gefragt, wie sehr er chinesische Shopping-Apps wie Temu und Shein spüre, sagte Brack: «Natürlich spüren wir das punktuell bei den Umsätzen. Das grössere Problem ist aber, dass da nicht mit gleich langen Spiessen gekämpft wird.» Bei seiner Begründung steht Brack nahe bei den Worten von Geschäftsführer Egger: «Dass diese Firmen Mehrwertsteuern nicht bezahlen oder sich nicht um Entsorgungskosten kümmern, sorgt nicht nur in der Schweiz, sondern in ganz Europa für Ärger. Mein Eindruck ist: Während man als hiesiges Unternehmen immer stärker reguliert und kontrolliert wird, können diese neuen Konkurrenten aus der Ferne tun und lassen, was sie wollen.»

Temu könnte auch bei Swiss Retail Federation nicht Mitglied werden

Die Chinesen hätten aktuell auch keine Chance, Mitglied bei der Swiss Retail Federation zu werden. Dieser Verband repräsentiert 1600 Firmen im Schweizer Detailhandel, die sowohl stationär als auch online tätig sind. Nach den Worten von Direktorin Dagmar Jenni werden keine Mitglieder aufgenommen, «die in der Schweiz nicht selber präsent sind und Arbeitsplätze schaffen.»

Kommt dazu, dass auch die Swiss Retail Federation bereits gegen Temu Schweiz aktiv wurde. Der Branchenverband hatte schon im Mai eine Beschwerde beim Seco eingereicht: «Es besteht erheblicher Verdacht auf widerrechtliches Werben mit Prozentrabatten und durchgestrichenen Preisen sowie wiederholtes Werben mit Angeboten unter Einstandspreisen sowie Irreführung über die Verfügbarkeit der Angebote», sagte Jenni damals.

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