Reisehungrige Passagiere und der zeitgleiche Personalmangel bringen Fluggesellschaften und Bodenabfertiger in die Bredouille. Die Folge: Streichungen, Verspätungen, verlorenes Reise-Gepäck. Was tun, wenn bei der Ankunft das Gepäck fehlt, damit eine Entschädigung gezahlt wird?
1. Gepäckermittlung veranlassen
Der Verlust eines Gepäckstücks muss umgehend beim Gepäckermittlungsschalter des Flughafens gemeldet werden. Dort sollten Reisende den sogenannten Property Irregularity Report ausfüllen. Ist der Schalter geschlossen, kann dieses Formular oftmals auch auf der Internetseite des Flughafens online ausgefüllt werden. Gibt es auch dieses Angebot nicht, führt an einem erneuten Besuch am Flughafen am folgenden Tag kein Weg vorbei. Um die Suche nach dem Gepäckstück zu erleichtern, empfiehlt es sich, Koffer oder Rucksack mit der Urlaubs- und Heimatadresse zu versehen und ein Foto vom eigenen Gepäckstück zu machen.
2. Airline informieren
So schnell wie möglich sollten Reisende ausserdem ihre Fluggesellschaft über den Verlust ihres Gepäcks informieren. Bei einer Reise mit mehreren verschiedenen Airlines sollte jede einzelne benachrichtigt werden. Laut Verbraucherzentrale Hamburg ist strittig, ob dafür eine E-Mail ausreicht - wer auf der sicheren Seite sein will, sollte die Anzeige also schriftlich per Einschreiben oder als Fax mit einem Sendebericht verschicken.
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3. Eigene Rechte kennen
Kann das verschwundene Gepäck wiedergefunden werden, so liefert die Fluggesellschaft den Koffer oder den Rucksack im Normalfall an die Adresse der Reisenden. Nicht alle Airlines bieten aber diesen Service an - dann muss das Gepäck vom Flughafen abgeholt werden.
Bleibt ein Gepäckstück verloren und kann nicht wieder beschafft werden, steht Reisenden eine Entschädigung von maximal 1400 Euro pro Kopf zu - wirklich wertvolle Gegenstände sollten deshalb besser im Handgepäck transportiert werden. Zudem gilt: Um eine Entschädigung zu erhalten, müssen Reisende ihre Rechte innerhalb von 21 Tagen geltend machen.
Empfehlenswert ist, vor der Abreise eine Packliste zu erstellen. Auch Kaufbelege für die verlorenen Gegenstände können hilfreich sein. Der Neupreis wird allerdings nicht erstattet.
4. Ersatz beschaffen
Geht der Koffer auf der Reise in den Urlaub verloren, müssen Reisende verschiedene Produkte sofort ersetzen: Dinge des täglichen Bedarfs wie Hygieneprodukte oder Unterwäsche können dann nachgekauft werden, die Kosten werden im Regelfall in einem angemessenen Rahmen von der Fluggesellschaft erstattet - dafür müssen aber die Belege aufgehoben werden. (AFP/fho/ilo)
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