Ein Tag vor Prozessbeginn
Angeklagter im Vincenz-Prozess an Covid erkrankt

Ein Angeklagter im Prozess gegen Ex-Raiffeisen-Boss Pierin Vincenz hat sich mit Covid infiziert und wird beim Prozessauftakt fehlen. Die Verhandlung findet trotzdem statt.
Publiziert: 24.01.2022 um 15:50 Uhr
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Aktualisiert: 24.01.2022 um 17:44 Uhr
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Ein Mitangeklagter von Ex-Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz ist vor dem Prozess an Covid erkrankt.
Foto: KEYSTONE

Einer der Mitangeklagten im Vincenz-Prozess ist kurz vor Prozessbeginn an Covid erkrankt. Das Bezirksgericht Zürich bestätigte auf Anfrage des Blick einen entsprechenden Bericht von «TeleZüri» vom Montagnachmittag. Der Prozess soll am Dienstag dennoch wie geplant starten.

Laut Informationen von Blick handelt es sich dabei um Andreas Etter (51), einen der beiden Gründer von Investnet. Bemerkenswert: Auch Peter Wüst (68), der zweite Investnet-Gründer und ebenfalls Mitangeklagter, nimmt aus gesundheitlichen Gründen nicht am Prozess teil. Er ist bereits länger schwer erkrankt.

Covid-Erkrankter wird im Februar befragt

Ausgerechnet bei Investnet handelt es sich um den finanziell grössten Brocken im Prozess. Investnet fusionierte mit einer Raiffeisen-Tochterfirma, dabei flossen Millionen. Was niemand wusste: Pierin Vincenz (65) und sein damaliger Geschäftspartner Beat Stocker (61) waren gemäss Staatsanwaltschaft heimlich an Investnet beteiligt und profitierten vom Deal.

Die Befragung des an Covid erkrankten Mitbeschuldigten Andreas Etter wird nun auf den 9. Februar verschoben. Diesen Tag hat das Gericht als Reserve veranschlagt. Der Prozess wird diese Woche damit definitiv noch nicht zum Abschluss kommen.

Die Staatsanwaltschaft wirft Etter vor, am fragwürdigen Firmendeal zwischen Raiffeisen, Investnet und den Hauptangeklagten Vincenz und Stocker beteiligt gewesen zu sein. Sie fordert für ihn eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung.

Prozess wegen Besucherandrang im Volkshaus

Wegen den zahlreichen Beteiligten und dem grossen Medieninteresse findet die der Prozess nicht in einem normalen Saal des Zürcher Bezirksgerichts, sondern extern im Theatersaal des Volkshauses statt.

Vincenz und Stocker müssen sich unter anderem wegen Betrugs und Ausgaben in Stripclubs auf Geschäftsspesen verantworten. Die Staatsanwaltschaft fordert für die beiden eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren. (SDA/sfa)

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