Obwohl ihre zwei Basler Restaurants, das Klybeck Casino und die Walliserstube, fünf Monate keinen Umsatz machen konnten, hat Gastronomin Gilmara Rüedi (39) knapp überleben können. «Jetzt ist die Kasse leer, die Reserven sind aufgebraucht», sagt die Chefin von sechs Angestellten.
Deshalb hat sie die Betreibung ihrer Ausgleichs- und Pensionskasse Gastrosocial auf fast 5000 Franken wie ein Schlag getroffen. Tatsächlich habe sie die AHV- und Pensionskassenbeiträge für das vierte Quartal für drei Angestellte des Klybeck Casino noch nicht zahlen können. Deshalb habe sie Gastrosocial vorgeschlagen, den in Raten abzuzahlen. «Ohne Erfolg. Einen Tag später hatte ich die Betreibung im Haus.»
«Bund und Kanton foutieren sich um Restaurants»
Dabei schulde ihr Gastrosocial gleichzeitig eine Erwerbsersatzentschädigung von rund 15'000 Franken für September bis Dezember 2020. «Mit diesem Geld könnte Gilmara einen grossen Teil der geschuldeten Beträge begleichen», betont ihr Mann Michael Rüedi (59).
«Wir fühlen uns im Regen stehen gelassen und haben den Eindruck, die Gastrobetriebe sind Bund und Kanton egal», sagt Rüedi. Den Mietzins inklusive Nebenkosten von über 90'000 Franken für die fünf Monate konnte sie dank einem Entgegenkommen des Vermieters, Überbrückungskrediten und Erspartem bezahlen. Von der Stadt Basel hat sie 13'000 Franken bekommen.
Bis zur Pandemie liefen Restaurants gut
Die beiden Gastronomen fordern: «Gastrosocial soll uns einen Zahlungsaufschub von einem halben Jahr gewähren. Damit könnten wir die nächsten schwierigen Wochen überleben.»
Vor der Pandemie seien die Restaurants sehr gut gelaufen. Rüedi betont, dass Härtefallgelder nur etwas nützten, wenn sie sofort ausbezahlt würden. «Bis im Frühling können viele Restaurants nicht warten.» Da sie das Klybeck Casino erst vor zwei Jahren übernommen hätten, würden sie die harten Härtefallbedingungen wahrscheinlich nicht erfüllen.
Ausgleichskasse appelliert an Bund
Die als «Ausgleichskasse der Wirte» gegründete Gastrosocial steckt im Dilemma. Sie erhalte täglich Meldungen von Kunden, die ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können, erklärt eine Sprecherin. Sie fordert vom Bund, dass wie im Frühling die gesetzliche Pflicht für Mahnungen und Betreibungen ausgesetzt werden sollen und die Verzugszinsen erlassen – und zwar rückwirkend auf den 1. Dezember.
Die Corona-Erwerbsersatzentschädigung für Selbständigerwerbende sowie Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung sei zu komplex. «Obwohl wir zusätzliches Personal einstellten, haben wir 11'000 offene Ansprüche in Prüfung, die bis zu acht Wochen brauchen», sagt die Sprecherin.
Da die Situation für viele Restaurants existenzbedrohend sei, soll der Bund für Ausgleichskassen wie im Sommer wieder vereinfachte Abrechnungsverfahren ermöglichen. So können die Ausgleichskassen unbürokratisch und schnell die nötige Hilfe leisten.