Seit dem 22. Dezember sind in weiten Teilen der Schweiz alle Beizen geschlossen. Nur Take-aways und Lieferdienste dürfen noch Kulinarisches feilbieten. Und ein Teil der Bäckereien. Noch immer hadert die leidgeprüfte Gastrobranche mit diesem Entscheid. Nun sorgt die Verwirrung um den R-Wert noch für zusätzlichen Zündstoff. Dieser soll bei 0,86 gelegen haben und somit deutlich unter dem für die Schliessungen relevanten Wert von 1.
«Die Schliessung hält der Bundesrat aber nach wie vor für angemessen. Dass die Krise weiterhin auf dem Rücken des Gastgewerbes ausgetragen wird, scheint ihn auch nicht zu interessieren», schreibt Casimir Platzer, Präsident von Gastrosuisse. Er fordert: «Der Bund muss für den Schaden aufkommen, den er im Gastgewerbe angerichtet hat.»
«Der Frust ist sehr gross»
Gastrosuisse ist enttäuscht, dass der Bundesrat an den Beizenschliessungen festhält, obwohl die Zahl der Neuansteckungen in den letzten Tagen merklich zurückgegangen sei. Die Lage will er am 6. Januar neu beurteilen. «Die Krise wird ohne Grund auf dem
Rücken des Gastgewerbes ausgetragen», sagt Platzer weiter.
Der Schaden sei aber schon angerichtet. Gastrouisse erhalte laufend Briefe von Mitgliedern, denen das Wasser zum Hals steht oder die ihren Betrieb für immer schliessen müssen. «Der Frust und die Hoffnungslosigkeit bei vielen unserer Mitglieder ist sehr gross», sagt Platzer. «Die Situation fürs Gastgewerbe ist schlichtweg unerträglich.»
«Jetzt braucht es rasche Auszahlungen»
Nun brauche es sofort eine Lockerung der Anspruchsberechtigung für Härtefallgelder, damit A-fonds-perdu-Beiträge rasch ausbezahlt werden können. Bis am 5. Januar 2021 können die Kantone dem Bund Vorschläge für das weitere Vorgehen unterbreiten. «Wir erwarten vom Bund, dass er danach die Frage nach einer Entschädigung zugunsten des Gastgewerbes beantwortet», so Platzer. (pbe)