Sam Bankman-Fried (30), CEO der konkursiten Krypto-Handelsplattform FTX, wird sich von den Justizbehörden der USA verantworten müssen. Im Rahmen eines wilden Verhandlungstags auf den Bahamas hat er sich freiwillig zur Auslieferung an die USA entschieden.
Bankman-Fried hat seine Entscheidung nicht kommentiert. US-Medien gehen davon aus, dass Fried nicht monatelang auf den Bahamas im Gefängnis bleiben wollte, wo die Zustände offenbar miserabel sind. Das Gefängnis Fox Hill, wo er derzeit in Untersuchungshaft einsitzt, ist gemeinhin als «Höllenknast» berüchtigt.
Anwalts-Rat nicht befolgt
Am 11. November ging FTX Pleite. Bald schon stand die Frage im Raum, wie viel Anteil die Führung von Bankman-Fried am wirtschaftlichen Desaster habe. Am 12. Dezember wurde der Jungunternehmer schliesslich auf der karibischen Inselgruppe der Bahamas festgenommen, wo er seinen Wohnsitz und FTX seinen Hauptsitz hat. In der Folge wurde von der US-Staatsanwaltschaft formell Klage wegen Betrugs und weiterer Vergehen gegen Bankman-Fried erhoben.
Zunächst hiess es, Bankman-Fried werde sich gegen eine Auslieferung wehren. In ersten Stellungnahmen liess er auch verlauten, dass man ihm vielleicht Blauäugigkeit, jedoch keine kriminellen Machenschaften vorwerfen könne. Doch nun hat sich seine Haltung geändert. Dies, obwohl seine Anwälte auf den Bahamas mit Nachdruck von einer Zustimmung zur Auslieferung abrieten, wie die «New York Times» berichtet.
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Hin und her für nichts
Am Montag, 19. Dezember, erschien Bankman-Fried vor dem Amtsgericht in Nassau, der Hauptstadt der Bahamas. Sein Anwalt Jerone Roberts zeigte sich überrascht von der Vorladung und beantragte Zeit für eine Privatunterhaltung mit seinem Mandanten. Danach wollte er noch mehr Zeit haben, um den Fall eingehend besprechen zu können. Worauf Bankman-Fried zurück ins Gefängnis gebracht wurde. Am Ende hatten die Manöver des Anwalts aber keine Auswirkung: Bankman-Fried will in den USA vor Gericht erscheinen.
Vielleicht liegt es tatsächlich am «Höllenknast». Es gilt aber auch festzuhalten, dass ein ausgedehntes Anfechten der Auslieferung bei der US-Staatsanwaltschaft schlecht ankommen könnte. Was wiederum Konsequenzen auf die Höhe der Strafe hätte.