Peter V. Kunz ist Aktienrechtler an der Universität Bern und beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema.
Peter V. Kunz, wenn die Minderheitsaktionäre vom Mehrheitsaktionär, der mehr als fünfzig Prozent der Aktien besitzt, genug haben, was können sie unternehmen?
Nichts! Aktionäre können nicht ausgeschlossen werden. Und solange ein Mehrheitsaktionär da ist, hat er das alleinige Sagen.
Würde eine Aktienkapital-Erhöhung etwas nützen?
Der Mehrheitsaktionär müsste ihr zustimmen. Auch da gibts also keine Möglichkeit, wenn er nicht will.
Kann der Mehrheitsaktionär den Verwaltungsrat allein bestellen?
Kann er, zu hundert Prozent. Minderheitsaktionäre haben keinen Anspruch auf Vertretung.
Dann kann er auch den Verwaltungsrat jederzeit in die Wüste schicken?
Das kann er. Er braucht bloss eine ausserordentliche Generalversammlung einzuberufen mit dem Traktandum «Abberufung des Verwaltungsrats» und dann diesen Beschluss fassen.
Und wenn die Basis, also die Mitarbeiter einer in Form einer Aktiengesellschaft organisierten Firma ihren Besitzer loswerden wollen?
Die Mitarbeiter haben in der Schweiz nichts zu sagen. In Deutschland gibt es Mitarbeitervertretungen. Bei uns nicht.
Und was, wenn ein leitender Angestellter nicht mehr will?
Dann kann er unter Berücksichtigung der arbeitsvertraglichen Fristen kündigen. Das ist seine einzige Möglichkeit, sich von einem ungeliebten Mehrheitsaktionär zu trennen. Als Verwaltungsratspräsident oder Verwaltungsrat kann er sein Mandat jederzeit und unverzüglich niederlegen.
Was können leitende Angestellte wie FC-Luzern-Präsident Stefan Wolf und Sportchef Remo Meyer vorkehren, wenn sie vom Mehrheitsaktionär derart angegriffen und als faul und unfähig hingestellt werden?
Als Anwalt der Betroffenen würde ich prüfen, ob eine fristlose Kündigung aus wichtigen Gründen möglich ist. Weil eine Weiterführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar geworden ist. Das scheint mir hier gegeben zu sein. Und sie können ihn einklagen.
(Bernhard Alpstaeg hält 52% der Aktien der FC Luzern Holding AG, Josef Bieri 48%. Die Holding ihrerseits hält 97% an der operativ tätigen FC Luzern-Innerschweiz AG, die für den Sport zuständig ist. Der VR der Holding besteht aus Präsident Stefan Wolf, Josef Bieri, Ursula Engelberger, Laurent Prince und Bruno Affentranger.)
Mannschaft | SP | TD | PT | ||
---|---|---|---|---|---|
1 | FC Lugano | 18 | 6 | 31 | |
2 | FC Basel | 18 | 21 | 30 | |
3 | FC Lausanne-Sport | 18 | 9 | 30 | |
4 | FC Luzern | 18 | 3 | 29 | |
5 | Servette FC | 18 | 2 | 29 | |
6 | FC Zürich | 18 | -1 | 27 | |
7 | FC Sion | 18 | 4 | 26 | |
8 | FC St. Gallen | 18 | 6 | 25 | |
9 | BSC Young Boys | 18 | -4 | 23 | |
10 | Yverdon Sport FC | 18 | -12 | 17 | |
11 | Grasshopper Club Zürich | 18 | -10 | 15 | |
12 | FC Winterthur | 18 | -24 | 13 |