Folter aus Glaubensgründen
Schutzbrief gegen Genitalverstümmelung
In der Schweiz ist sie verboten, in manchen islamischen Ländern noch immer Brauch: die Beschneidung von Mädchen. Um Betroffene zu schützen, weist der Bundesrat nun auf die Strafbarkeit des blutigen Rituals hin.
07.07.2024, 13:20 Uhr