Ohne Schutz im ÖV unterwegs
Bezirksgericht Zürich verurteilt zwei Maskenverweigerer

Das Bezirksgericht Zürich hat am Donnerstagnachmittag zwei überzeugte Maskengegner schuldig gesprochen, weil sie im Zug keine Maske trugen. Das Gericht entschied damit anders, als andere Zürcher Bezirksgerichte zuvor in ähnlichen Fällen.
Publiziert: 22.07.2021 um 17:40 Uhr
|
Aktualisiert: 22.07.2021 um 18:14 Uhr
1/5
Zwei Maskenverweigerer wurden verurteilt, weil sie sich weigerten, im ÖV den Mundschutz zu tragen.
Foto: Keystone

Das Bezirksgericht Zürich verurteilte in zwei unabhängigen Verfahren einen 69-jährigen und einen 41-jährigen Schweizer, weil sie im August 2020 ohne die wegen der Covid-19-Pandemie vorgeschriebenen Schutzmasken in Zügen gefahren sind. Auch vor Gericht erschienen beide konsequent ohne Maske.

«Ich bin jetzt 69 Jahre alt, habe noch nie eine Maske getragen, und werde auch nicht mehr damit anfangen», sagte der eine Beschuldigte. Er war ohne die vorgeschriebene Maske zur Verhandlung erschienen und wurde erst nach Diskussionen am Empfang überhaupt ins Gebäude eingelassen.

«Jesus hätte keine Maske getragen»

Auch beim zweiten Prozess am Donnerstagnachmittag bei dem einem 41-jährigen Schweizer vorgeworfen wurde, ohne Maske in der S-Bahn gefahren zu sein, erschien der Einsprecher ohne Maske zur Verhandlung. Er berief sich auf «besondere Gründe», unter anderem religiöse. «Ich bin Christ, und Jesus hätte ganz bestimmt keine Maske getragen.»

Ein medizinisches Attest, welches von der Maskentragpflicht befreit, konnten beide nicht vorweisen. Beide Maskenverweigerer mussten den Gerichtssaal deshalb nach wenigen Minute wieder verlassen. Das Gericht bestand darauf, dass sie Masken tragen müssten, wenn sie bleiben wollten.

330 Franken Busse und 600 Franken Gerichtsgebühren

Beide Männer wehrten sich gegen ihre jeweiligen Strafbefehle des Statthalteramts Zürich, gemäss denen sie wegen Verstosses gegen die Maskentragpflicht zu einer Busse von 330 Franken und Gebühren in derselben Höhe verurteilt wurden.

Das Gericht bestätigte beide Strafbefehle und sprach die zwei Männer schuldig. In beiden Fällen wurden Bussen von 330 Franken gesprochen. Hinzu kommen Gerichtsgebühren in der Höhe von 600 Franken.

Bestimmung im Epidemiengesetz

Andere Zürcher Bezirksgerichte haben gemäss Berichten von verschiedenen Medien in ähnlichen Fällen mit Freispruch geurteilt. Der Grund dafür war jeweils formaler Natur: Die Maskentragpflicht im öffentlichen Verkehr ab Juli 2020 wurde zunächst ohne Strafbestimmung in die Covid-Verordnung des Bundes aufgenommen. Eine solche ist aber Voraussetzung, um Verstösse ahnden zu können.

Das Bezirksgericht Zürich ist nun zu einem anderen Schluss gekommen. Es sah die Strafbarkeit auch ausserhalb der Covid Verordnung als gegeben an, nämlich gestützt auf Bestimmungen im Epidemiengesetz. Dieses sieht unter anderem vor, dass «Vorschriften zum Betrieb» von öffentlichen Institutionen und privaten Unternehmen erlassen werden dürfen und stellt Verstösse dagegen unter Strafe.

Der Einzelrichter verwies zudem auf kürzlich publizierte Urteile des Bundesgerichts zu Maskenpflichten, welche von Kantonen erlassen wurden. Diese wurden als verhältnismässige und zulässige Einschränkungen von Grundrechten eingestuft.

«Nächstenliebe würde für Maskentragen sprechen»

Auch auf die geltend gemachten Einwände der beiden Maskenverweigerer ging der Richter kurz ein. «In den vergangenen 60 Jahren gab es keine Pandemie und somit keine Notwendigkeit für eine Maskenpflicht», sagte er. Und die vom Christentum propagierte Nächstenliebe würde wohl eher für, als gegen das Maskentragen sprechen.

In der weltlichen Justiz jedenfalls steht den beiden Maskenverweigerern noch die Möglichkeit eines Weiterzugs der Entscheide ans Zürcher Obergericht offen. Auch dort gilt an den Verhandlungen derzeit allerdings Maskenpflicht. (SDA)

Fehler gefunden? Jetzt melden