77 Strafbefehle wegen Corona-Verstössen im Aargau seit Oktober
Infizierte ging zur Arbeit und benutzte ÖV!

Insgesamt 77 Strafbefehle wurden im Kanton Aargau seit Oktober im Zusammenhang mit Corona ausgestellt, 55 davon sind rechtskräftig. Die «Aargauer Zeitung» hat eine Auswertung gemacht.
Publiziert: 15.05.2021 um 12:57 Uhr
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Im Kanton Aargau gab es seit Oktober 77 Strafbefehle wegen Corona-Verstössen. Die Hälfte betrifft Maskenverweigerer im ÖV.
Foto: Keystone

Maskenlos im ÖV, verbotene Sexarbeit oder zur Arbeit trotz positivem Covid-Test: Seit Ende Oktober wurden im Kanton Aargau 77 Strafbefehle wegen Corona-Verstössen ausgestellt, wie die «Aargauer Zeitung» schreibt. Die meisten davon betreffen Maskenverweigerer.

Bei 34 der 77 Strafbefehlen gehe es um «Ungehorsam gegen Anordnungen eines Sicherheitsorgans des öffentlichen Verkehrs» im Zusammenhang mit der Verweigerung des Tragens einer Maske in Bus und Zug.

1600 Franken für ÖV-Fahrt trotz Corona-Infektion

«Der Beschuldigte weigerte sich, im Zug die Maske anzuziehen oder das Verkehrsmittel bei der nächsten Haltestelle zu verlassen», heisst es etwa in einem Strafbefehl. Die Strafe: 200 Franken Busse und 400 Franken Gebühren.

Der wohl dreisteste Fall unter den Aargauer Strafbefehlen: Eine Frau, die drei Tage nach einem positiven Testergebnis zur Arbeit ging, obwohl sie vom Contact-Tracing aufgefordert worden war, sich in Isolation zu begeben. Am Nachmittag benutzte sie dann noch den ÖV, um zum Arzt zu gehen. Dafür muss sie 1000 Franken Busse und 600 Franken Gebühren bezahlen.

1600 Franken Busse für Sexarbeit

Zwei Strafbefehle betreffen zwei Sexarbeiterinnen aus Ungarn und Tschechien, die mit dem Bus in die Schweiz eingereist sind und sich danach nicht in Quarantäne begaben, sondern gleich die Arbeit aufgenommen haben. Strafe: 1500 Franken inklusive Gebühren. Noch 100 Franken mehr bezahlen muss eine weitere Prostituierte, die Freier empfing, obwohl das zu diesem Zeitpunkt verboten war.

Teurer wurde es für Betreiber von Clubs oder Beizen, die sich bei Corona-Verstössen erwischen liessen: Mit 1000 bis 3500 Franken plus Gebühren schlugen diese Strafbefehle zu Buche. In einem Spielsalon waren zum Beispiel zu viele Gäste, ein anderes Lokal bewirtete nach 23 Uhr noch sieben maskenlose Gäste. Andernorts fehlten Trennwände oder gleich die kompletten Sicherheitskonzepte. (sac)

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