Das erste Urteil im Kanton Zürich über einen Betrug im Zusammenhang mit den Corona-Krediten des Bundes ist gesprochen: Das Bezirksgericht Dietikon sprach einen Mann wegen Betrugs und Urkundenfälschung schuldig.
Er habe darauf vertraut, dass die Bank seine Angaben wegen der aussergewöhnlichen Situation nicht genauer prüfe. Der Mann wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr und einer Geldstrafe verurteilt. Der Mann ist geständig.
Keinen einzigen Franken ins Unternehmen gesteckt
Er habe keinen anderen Ausweg gesehen, sagte der Schweizer am Dienstag vor dem Bezirksgericht Dietikon. Er habe gehungert, um seine Planungsfirma am Leben zu halten. Deshalb habe er am 26. März 2020 bei einer Bank im Limmattal einen Covid-19-Kredit beantragt.
Der Mann hatte angegeben, dass sein Unternehmen einen Umsatz von 800'000 Franken gemacht habe. Er erhielt in der Folge - nur vier Tage nach der Stellung des Gesuchs - unbürokratisch einen Kredit über 80'000 Franken. Dabei hatte er mit seinem Planungsbüro lediglich 15'000 Franken umgesetzt. Er hätte damit nur Anspruch auf 1500 Franken gehabt.
Der Beschuldigte habe keinen einzigen Franken in sein Unternehmen gesteckt, dem es bereits vor der Pandemie katastrophal gegangen sei, sagte die Staatsanwältin. 79'900 Franken habe er noch am selben Tag auf sein Privatkonto überwiesen. Damit habe er unter anderem private Schulden, Krankenkassenprämien, offene Betreibungen und Wehrpflichtersatz bezahlt.
Bank hätte hellhörig werden müssen
Die Staatsanwältin bezeichnete das Handeln als «unverfroren, mies und egoistisch». Sie hielt dem Beschuldigten aber zugute, dass er das Geld nicht für ein Luxusleben, sondern für das Begleichen von Schulden verwendet hatte. Wegen Betrugs und Urkundenfälschung forderte sie eine bedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr.
Der Verteidiger des Mannes plädierte hingegen auf einen Freispruch vom Betrugsvorwurf. Sein Mandant sei lediglich wegen Übertretung der Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung zu einer Busse von 2000 Franken zu verurteilen.
Der 30-Jährige sei nicht arglistig vorgegangen, was für einen Betrug erforderlich wäre. Er habe kein Lügengebäude errichtet. Zudem wäre es für die Bank ein Leichtes gewesen, die Falschangaben zu entdecken. Auf dessen Konto seien während Monaten nicht mehr als 5000 Franken eingegangen. «Ein Jahresumsatz von 800'000 Franken war überhaupt nicht plausibel.»
2000 Franken Bussgeld
Das Bezirksgericht folgte der Argumentation der Verteidigung nicht: Es sei allen klar gewesen, dass in dieser aussergewöhnlichen Situation die Kreditanträge nicht oder höchstens marginal überprüft werden, hielt der Einzelrichter in seiner Urteilsbegründung fest. «Darauf haben Sie vertraut», sagte er zum Beschuldigten.
Der Richter sprach von einem niedrigen und asozialen Verhalten. Der Beschuldigte habe eine Krisensituation zu seinem persönlichen Vorteil missbraucht. Da müsse eine gewisse Härte gezeigt werden.
Deshalb verhängte das Bezirksgericht Dietikon, das ansonsten vollumfänglich der Staatsanwaltschaft folgte, zusätzlich zur bedingten Freiheitsstrafe auch noch eine Busse von 2000 Franken, die der Mann bezahlen muss.
Nachahmer abschrecken
Es bei einer bedingten Freiheitsstrafe zu belassen, würde ihm nicht genügend weh tun, begründete das Gericht die Busse. Es hofft so auf eine Abschreckung von Nachahmern.
Der Beschuldigte sagte vor Gericht nur wenig. Er wolle nicht mehr zurück-, sondern vorwärtsschauen. Sein Unternehmen laufe inzwischen besser, er werde jeden Rappen des Kredites zurückzahlen. Das habe er von Anfang an tun wollen, deshalb habe er die falschen Angaben für nicht so schlimm gehalten. Heute bereue er es aber.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Obergericht gezogen werden. Es war das erste Mal, dass ein Betrugsfall rund um die Covid-Notkredite vor einem Zürcher Gericht verhandelt wurde. (SDA/gif)