Eine Feier im Zürcher Unterland wird zum Alptraum: Ein Mädchen (2) ertrinkt beinahe im Swimmingpool. Das Kind überlebt. Die Staatsanwaltschaft büsst die Eltern für ihre mangelnde Aufmerksamkeit.
Ereignet habe sich das Unglück an einem Sonntagabend im Juli vergangenen Jahres, berichtet «ZüriToday». Ein Ehepaar sitzt mit seinen Gästen im Garten und feiert. Während die Erwachsenen auf Festbänken den Sommerabend geniessen, spielen die Kinder im Haus und im grossen Garten.
Trotz Herzstillstand keine bleibenden Schäden
Gegen 19.20 Uhr fällt den Eltern auf, dass ihr zweijähriges Kind verschwunden ist. Daraufhin findet der Vater (43) das Mädchen regungslos im Swimmingpool. Wie die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland schreibt, hebt er das bewusstlose Kind aus dem Wasser und beginnt umgehend mit einer Laienreanimation. Daraufhin fliegt die Rega das Mädchen ins Spital.
Nach einem Herz-Kreislaufstillstand und Aspirationspneumonie erholt sich das Mädchen und kann nach einer Woche das Spital verlassen. Bleibende Schäden trägt es nicht davon.
Die Eltern erhalten wegen fahrlässiger Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht eine Busse von je 1000 Franken. Zudem müssen sie die Verfahrensgebühren von 800 Franken sowie ein Gutachten für rund 1400 Franken berappen.
«ZüriToday» zitiert aus dem kürzlich rechtskräftig gewordenen Strafbefehl: «Es oblag dem Beschuldigten und seiner Frau gleichermassen, die zweieinhalbjährige Geschädigte zu beaufsichtigen, umso mehr, als mit dem im Garten aufgestellten Pool eine Situation bestand, in welcher gerade Kinder im Nichtschwimmeralter in besonderem Masse beaufsichtigt werden müssen.» (bab)