Blick TV: Undercover – alle Folgen zum Online-Drogenhandel
Das Netzwerk auf Telegram war der wohl grösste Online-Drogenversand der Schweiz. Jetzt sind sämtliche Accounts für Bestellungen des Onlinedienstes mit dem Namen «V.»* von der Plattform verschwunden.
Ob die Polizei hinter der Schliessung der Accounts steckt, ist noch nicht bestätigt. Auf Anfrage von Blick wird auf die Staatsanwaltschaft Zürich als zuständige Stelle verwiesen. Diese «verzichtet» jedoch auf eine Stellungnahme.
In einem Forum auf Telegram suchen ehemalige Kunden des Netzwerks ebenfalls nach einer Erklärung. Der Kurierdienst sei in den Ferien, heisst es etwa. Weshalb er aber deshalb jegliche Accounts offline genommen haben soll, ist unklar. Sollten diese nämlich gelöscht worden sein, gäbe es kein Zurück mehr: Sie wiederherzustellen wäre unmöglich, die Kundenkontakte wären verschwunden.
So funktionierte der Drogenversand
Noch bis kürzlich verkaufte der Händler eine breite Palette an illegalen Drogen wie Kokain, Ecstasy oder LSD. Der Kontakt zu den Drogendealern bestand rein virtuell: Nutzer kommunizierten per verschlüsselten Chats, bezahlten am SBB-Automaten die bestellte Ware schliesslich mit Bitcoins.
Versandt wurden die Drogen dann mit der Post. In Zürich und St. Gallen setzte der Drogenhändler auch Kuriere ein. Blick TV Undercover hat vor dessen Verschwinden den Onlineversand «V.»* ausprobiert – und deckt auf, wie einfach und schnell Konsumenten heute an gefährliche Substanzen kommen können.
Kurierin verurteilt
Der Händler geriet in der Vergangenheit bereits ins Visier der Behörden: Im Frühjahr 2021 wurde eine Rumänin verurteilt, die als Kurierin für den Dienst die Drogen auslieferte. Sie kassierte einen Landesverweis für sieben Jahre und eine bedingte Haftstrafe von 20 Monaten, wie der «Bund» berichtet.
Die Frau erklärte damals vor Gericht, die Kunden würden ihr vom Drogenhändler zugeteilt. Pro Lieferung würden ihr dann fünf Franken gutgeschrieben. Die Drogen, die sie ausliefern sollte, bewahrte sie zu Hause auf und bezog sie regelmässig neu. Der Dienst soll angegeben haben, mit Kurier-Jobs könne man 5000 bis 25'000 Franken verdienen.
*Name bekannt
Handel und Besitz von Betäubungsmitteln sind in der Schweiz illegal und können mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden. Für Menschen, die Drogenprobleme haben, bietet Sucht Schweiz Hilfe: www.suchtschweiz.ch
Handel und Besitz von Betäubungsmitteln sind in der Schweiz illegal und können mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden. Für Menschen, die Drogenprobleme haben, bietet Sucht Schweiz Hilfe: www.suchtschweiz.ch