Per Strafbefehl verurteilt
SVP-Politiker hatte Sex mit Minderjähriger – Parteiaustritt

Eine 60-jährige Bordellbetreiberin muss sich wegen Menschenhandels vor Gericht verantworten. Verurteilt wurden auch mehrere Männer. Darunter ein SVP-Politiker, der mehrfach bei der minderjährigen Prostituierten war. Der Beschuldigte ist aus der Partei ausgetreten.
Publiziert: 18.02.2025 um 11:21 Uhr
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Aktualisiert: 18.02.2025 um 15:23 Uhr
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Die junge Frau aus Osteuropa wurde in Sicherheit gebracht. (Symbolbild)
Foto: Keystone

Auf einen Blick

  • Bordellbetreiberin wegen Menschenhandels und Förderung der Prostitution Minderjähriger angeklagt
  • Bericht: SVP-Lokalpolitiker unter den verurteilten Freiern, zahlte für Sex ohne Kondom
  • Ungarin (16) musste zwischen Januar und März 2023 rund 70 Männer bedienen
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Weil sie zwei minderjährige Mädchen in einem Aargauer Bordell zum Sex anbot, muss sich die Betreiberin (60) vor Gericht verantworten. Die Frau habe sich des qualifizierten Menschenhandels und der mehrfachen Förderung der Prostitution von Minderjährigen schuldig gemacht, wirft ihr die Staatsanwaltschaft gemäss einer Mitteilung vom Montag vor. 

Auch ein Freier (44), der gezielt nach minderjährigen Prostituierten fragte, wird angeklagt. Ihm droht eine bedingte Freiheitsstrafe von bis zu acht Monaten, wie die «Aargauer Zeitung» schreibt. Weitere Männer, die für Sex mit den jungen Mädchen bezahlt hatten, erhielten rechtskräftige Strafbefehle. Die Bussen betragen zwischen 250 und 2500 Franken. Ausserdem wurde eine Entschädigung an die Opfer verlangt.

Dies hatte nun Konsequenzen für seine Parteimitgliedschaft: Andreas Glarner, der Kantonalpräsident, empfahl dem Verurteilten, aus der Partei auszutreten. Laut der «AZ» folgte der Politiker dieser Empfehlung. Er ist nicht mehr auf der Website der Ortspartei zu finden. Glarner bestätigte den Austritt des straffälligen Mitglieds gegenüber der Zeitung.

Verurteilter ist Lokalpolitiker

Einer der verurteilten Männer ist ein Politiker der SVP. Der Mann ist in seiner Wohngemeinde in der Ortspartei aktiv und liess sich für die Grossratswahlen aufstellen, schreibt die Zeitung. Wie aus dem Strafbefehl gegen den Mann hervorgehe, war er zweimal bei der minderjährigen Frau. Aufgrund ihres Verhaltens und ihres Aussehens hätte er erkennen müssen, dass sie «offensichtlich noch minderjährig» sei, so die Staatsanwaltschaft. Für den Sex soll der Mann 220 Franken bezahlt haben – plus 100 Franken für den Verkehr ohne Kondom. 

Haft und Landesverweis

Die Bordellbetreiberin sitzt aktuell in Haft. Sie wird wegen mehrfachen qualifizierten Menschenhandels sowie Förderung der Prostitution von Minderjährigen angeklagt. Die Staatsanwaltschaft fordert eine vierjährige Freiheitsstrafe und einen Landesverweis für zehn Jahre. Ebenfalls wurden zwei Rezeptionistinnen verurteilt, die für die Koordination der Termine und Dienstleistungen zuständig waren. Sie erhielten Freiheitsstrafen von 14 respektive 16 Monaten und einen Landesverweis von fünf Jahren.

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Die minderjährigen Frauen, die in dem Bordell im Bezirk Baden ihre Dienste anboten, wurden offenbar mit der Loverboy-Masche in die Schweiz gelockt. Bei dieser Masche werden Frauen mit Liebesversprechen manipuliert und abhängig gemacht. Später werden sie in die Prostitution gezwungen. 

Wie die Staatsanwaltschaft Aargau am Montag bereits mitteilte, vermittelte der mutmassliche Loverboy die Ungarin (16) an die Bordellbetreiberin. Nachdem Hinweise aus der Bevölkerung bei den Behörden eingegangen waren, wurde der Fall im April 2023 aufgedeckt. Die Ermittlungen ergaben, dass die Jugendliche zwischen Januar und März 2023 rund 70 Männer bedienen musste. Ein weiteres minderjähriges Opfer arbeitete drei Tage in dem Bordell und hatte acht Freier. Das minderjährige Opfer konnte in Sicherheit gebracht werden und wird betreut.

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