Die Aargauer Staatsanwaltschaft fordert für eine Betreiberin eines Bordells im Bezirk Baden eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Die 60-jährige Ungarin hatte zwei minderjährige Prostituierte in ihrem Etablissement angeboten.
Die Frau habe sich des qualifizierten Menschenhandels und der mehrfachen Förderung der Prostitution von Minderjährigen schuldig gemacht, wirft ihr die Staatsanwaltschaft gemäss einer Mitteilung vom Montag vor.
Die Staatsanwaltschaft ermittelte auch gegen Freier. Ein 44-jähriger Schweizer, der gezielt nach einer minderjährigen Prostituierten verlangt hatte, muss sich demnächst wegen sexueller Handlungen mit Minderjährigen gegen Entgelt vor Gericht verantworten. Ihm droht eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten.
Fünf weitere Bordellbesucher wurden bereits rechtskräftig per Strafbefehl zu bedingten Geldstrafen sowie Bussen bis 2500 Franken verurteilt. Zwei Rezeptionistinnen des Bordells wurden wegen mehrfacher Förderung der Prostitution im abgekürzten Verfahren verurteilt.