Chinesinnen illegal beschäftigt
Zuger Polizei nimmt Bordellbetreiber fest

Ein Schweizer (58) und eine Chinesin (51) wurden wegen Förderung illegaler Prostitution verhaftet. Zudem wurden zwei chinesische Sexarbeiterinnen zu Geldstrafen verurteilt und aus der Schweiz ausgewiesen.
Publiziert: 17.12.2024 um 11:17 Uhr
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Aktualisiert: 17.12.2024 um 13:08 Uhr
Mehrere Personen wurden verhaftet. (Symbolbild)
Foto: Kantonspolizei Graubünden
Mehrere Personen wurden verhaftet. (Symbolbild)
Foto: Kantonspolizei Graubünden

Auf einen Blick

  • Ehepaar in der Schweiz verhaftet
  • Ermittlungen in mehreren Kantonen
  • Chinesische Frauen illegal als Sexarbeiterinnen beschäftigt
  • Bordell in Zug betrieben
  • Zwei Sexarbeiterinnen verurteilt, aus der Schweiz weggewiesen
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Marian NadlerRedaktor News

Seit mehreren Monaten führen die Zuger Strafverfolgungsbehörden ein Ermittlungsverfahren wegen Förderung der illegalen Prostitution und Widerhandlung gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz. Im Zentrum der Ermittlungen steht ein Ehepaar, das mutmasslich in mehreren Kantonen über eine längere Zeit chinesische Frauen illegal als Sexarbeiterinnen beschäftigt hat. Das durch die beiden Beschuldigten betriebene Bordell befand sich zu Beginn der Ermittlungen im Kanton Zug.

Am vergangenen Mittwoch wurde das Ehepaar bei einer koordinierten Polizeiaktion in den Kantonen Obwalden und Aargau festgenommen, wie es in einer Mitteilung heisst. Bei den Örtlichkeiten handelt es sich zum einen um den privaten Wohnsitz des Ehepaars sowie um den aktuellen Standort des Erotik-Etablissements.

Schweizer und Chinesin verhaftet

Weiter wurden an den beiden Örtlichkeiten Hausdurchsuchungen durchgeführt. Dabei trafen die Einsatzkräfte im Erotik-Etablissement auf zwei anwesende Sexarbeiterinnen. Gemäss den bisherigen Ermittlungen wurden sie durch das festgenommene Ehepaar illegal als Prostituierte beschäftigt. Die beiden chinesischen Staatsangehörigen wurden durch den Schnellrichter der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug wegen Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Durch das Amt für Migration wurden die beiden Frauen aus der Schweiz weggewiesen und mit einem zweijährigen Einreiseverbot belegt.

Gegen die Betreiber des Erotik-Etablissements hat die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug eine Strafuntersuchung wegen Förderung der Prostitution sowie Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz eröffnet. Bei den beiden Beschuldigten handelt es sich um einen Schweizer (58) und eine chinesische Staatsangehörige (51). Die Zuger Polizei wurde bei der koordinierten Aktion von mehreren Einsatzkräften der Kantonspolizei Obwalden und der Kantonspolizei Aargau unterstützt.

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