Auf einen Blick
- Pädo-Täter zu 15 Jahren Haft und Landesverweisung verurteilt
- Miguel H. filmte seine sexuellen Handlungen an Kindern und setzte sie unter Drogen
- Über 300'000 Franken an Genugtuung, Schadenersatz und Gerichtskosten zu zahlen
Höchststrafe! Das Bezirksgericht Frauenfeld spricht Miguel H.* (39), den Pädo-Serientäter aus dem Thurgau, in den meisten Fällen für schuldig und schickt den Lateinamerikaner für 15 Jahre in den Knast. Danach muss er das Land für 15 Jahre verlassen. Er nahm das Urteil gefasst entgegen, sass starr auf seinem Stuhl. Der Schuldspruch markiert das Ende eines der heftigsten Fälle von Kindesmissbrauch in der jüngeren Vergangenheit.
Sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Schändung. Alles mehrfach begangen, ab 2016 und über Jahre hinweg. Das sind nur einige Delikte, die dem Pädo-Täter aus dem Thurgau vorgeworfen werden. Miguel H. hat sich an sieben Kindern und acht Erwachsenen vergangen. Die Kinder, teils im Kindergartenalter, wurden von Miguel H. unter Drogen gestellt – mutmasslich Ketamin – während er an ihnen sexuelle Handlungen vornahm. Dabei filmte er sich mit seinem Handy.
Ein kleines Mädchen ist auch der Grund, weshalb der Pädo-Täter jetzt hinter Gitter muss. Es erzählte seiner Grossmutter 2020 von den Übergriffen des Mannes, worauf die Mutter zur Polizei ging. Nach einer Hausdurchsuchung stossen die Polizisten auf die schockierenden Videos und stellen fest: Die Anzahl der Opfer war noch viel höher!
Täter bleibt auf Schuldenberg sitzen
Nebst seiner Gefängnisstrafe und seiner Landesverweisung muss Miguel H. über 200'000 Franken Genugtuung und Schadenersatz an seine Opfer und eine Geldstrafe von 2400 Franken bezahlen. Obendrauf kommen noch einmal knapp 100'000 Franken an Untersuchungs- und Gerichtskosten. Die Anwaltskosten von mehreren Zehntausend Franken bleiben ebenfalls am Beschuldigten hängen.
Das Gericht spricht zudem ein Kontakt- und Rayonverbot aus. Er darf seine Opfer in den nächsten Jahren nicht kontaktieren und sich ihnen nicht nähern. Zudem darf er zeit seines Lebens keiner Arbeit nachgehen, bei der er Kontakt zu Minderjährigen hat.
Urteil teilnahmslos entgegengenommen
Einzig für vereinzelte Vorwürfe, die nicht filmisch festgehalten wurden, erfolgte teilweise ein Freispruch des Fünfergremiums am Bezirksgericht Frauenfeld. An der Höchststrafe von 15 Jahren für die Taten des Mannes änderte das nichts.
Beim Urteilsspruch am Donnerstagnachmittag wirkte Miguel H. teilnahmslos. Die an früheren Verhandlungstagen gezeigten Tränen waren weit weg.
«Bilder verstören»
«Die Bilder verstören und bleiben im Gedächtnis», sagte der Vorsitzende Richter bei seiner Urteilsbegründung und meint damit die Videos, die der Beschuldigte von seinen sexuellen Handlungen an Kindern gemacht hat. Nicht nur er, sondern auch eine Vielzahl von Polizisten, Anwälte und die beiden anwesenden Staatsanwältinnen mussten diese Aufnahmen immer und immer wieder sehen.
Im Vorfeld wurde der Staatsanwaltschaft von der Verteidigung des nun Verurteilten vorgeworfen, sie habe sich in ihrer Anklage von Emotionen leiten lassen. Die Anwältin des Pädo-Täters forderte gerade mal sieben Jahre Freiheitsstrafe. Daraus wurde nichts.
Für die Strafzumessung ausschlaggebend sei «die schiere Anzahl der Vorfälle» gewesen, sagte der Richter. Es gebe 34 Videoaufnahmen von 14 verschiedenen, teils minderjährigen Opfern.
Staatsanwaltschaft: «Man kann von einem Sieg sprechen»
Die demonstrierte Reue vor Gericht nehmen die Richterinnen und Richter dem Verurteilten auch nicht ab. «Kein Rabatt» gebe es auch für eine vermeintlich «dämonisierende Medienberichterstattung», die der Beschuldigte geltend machen wollte, so der Richter. «Es erschliesst sich uns nicht, welche Persönlichkeitsverletzungen sie dadurch erfahren haben sollen.»
Auf Nachfrage gab sich Fabian Mörtl, Mediensprecher der Thurgauer Staatsanwaltschaft, erleichtert über den Schuldspruch. Im Interview mit Blick sagte er: «In Anbetracht der Schwere der Delikte hat die Staatsanwaltschaft auf die Höchststrafe plädiert, die jetzt vom Gericht bestätigt wurde. Wir sind zufrieden. Man kann von einem Sieg sprechen.»
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
*Name geändert