Staatsanwaltschaft klärte Vorgeschichte von Ostschweizer Trainer nicht genügend ab
Missbrauchsprozess gegen Laszlo G. (42) geplatzt!

Weil er eine Athletin sexuell missbraucht haben soll, sorgte Laszlo G. als Cheftrainer der Ostschweizer Nachwuchskunstturnerinnen für landesweite Schlagzeilen. Weil noch Fragen zu seiner Vergangenheit offen sind, kommt es vorerst nicht zu einem Gerichtsverfahren.
Publiziert: 29.09.2021 um 10:52 Uhr
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Aktualisiert: 29.09.2021 um 22:00 Uhr
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Ex-Nachwuchstrainer Laszlo G. (42) wird vorgeworfen, eine 15-jährige Turnerin sexuell missbraucht zu haben. Doch das Verfahren gegen ihn ist ins Stocken geraten. Er bestreitet die Vorwürfe vehement.
Foto: Zvg
Marco Latzer

Sein Fall hat im Sommer 2019 die Schweizer Turnszene erschüttert: Laszlo G.* (42) soll in seiner Funktion als Cheftrainer der Ostschweizer Nachwuchskunstturnerinnen eine Athletin missbraucht haben. Dem Ungarn wird vorgeworfen, eine damals 15-jährige Turnerin bei sich zu Hause mit Alkohol gefügig gemacht und anschliessend sexuelle Handlungen mit ihr vorgenommen zu haben (Blick berichtete).

Im Juni hat die Staatsanwaltschaft St. Gallen den zwischenzeitlich verhafteten und gefeuerten Trainer Anklage erhoben. G. sollte wegen mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind, mehrfacher sexueller Nötigung sowie versuchter Nötigung verurteilt werden.

Laszlo G. drohen Landesverweis und Tätigkeitsverbot

Für die mutmasslich 2018 begangenen Vorfälle fordern die Strafverfolger eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Zehn davon müsste Laszlo G. bei einer antragsgemässen Verurteilung im Gefängnis absitzen. Ausserdem droht ihm ein zehnjähriger Landesverweis und ein lebenslanges Tätigkeitsverbot im Umfeld von Kindern.

Bloss: Eine Verurteilung des Ex-Cheftrainers ist plötzlich in weite Ferne gerückt. Das Kreisgericht Wil hat die in diesem Juni eingereichte Anklage an das dafür zuständige Untersuchungsamt in Gossau SG zurückgewiesen und den Prozess platzen lassen. Dies ist möglich, falls die Anklageschrift nicht ordnungsgemäss erstellt wurde, Hindernisse bestehen oder Prozessvoraussetzungen nicht erfüllt sind.

Gesuch um Rechtshilfe blieb im Ausland stecken

Der St. Galler Staatsanwaltschaft wurde offenbar die Vergangenheit von Laszlo G. zum Verhängnis. «Zur Abklärung des Vorlebens des Beschuldigten hat das Untersuchungsamt Gossau ein Gesuch um internationale Rechtshilfe gestellt, welches zum Zeitpunkt der Anklageerhebung über Monate hinweg nicht beantwortet wurde», erklärt Sprecher Leo-Philippe Menzel.

Obwohl das Gesuch von Dezember 2020 noch offen gewesen sei, habe man sich schliesslich im Sinne des Beschleunigungsgebotes für eine Anklage entschieden. Wo es knorzt, will Menzel auch auf Nachfrage nicht verraten. Im Raum steht nebst der ungarischen Heimat von G. auch Island, wo dieser zuvor gearbeitet hatte.

Frau bleibt Skandal-Trainer treu: «Er ist unschuldig!»

Die Frage, ob sich Laszlo G. womöglich schon in der Vergangenheit an Jugendlichen vergangen hat, ist damit noch ungeklärt. Klar ist: Entpuppt er sich als Wiederholungstäter, müsste er mit einer deutlich höheren Strafe rechnen. Derzeit gehen die Ankläger aber davon aus, dass sich der Sachverhalt nicht entscheidend verändern dürfte.

Während die Opferfamilie für eine Stellungnahme nicht zu erreichen war, bedauert die Frau von Laszlo G. gegenüber Blick die lange Verzögerung. Sie hält ihrem Mann weiterhin die Treue: «Er ist unschuldig. Deshalb haben wir auch gehofft, den Fall bald abschliessen zu können. Es würde die Jobsuche wesentlich erleichtern!»

Nach der Entlassung von G. übernahm seine Gattin, ebenfalls eine Turntrainerin, die Nachfolge. Das heute 19-jährige Opfer beendete daraufhin seine ambitionierte Turnkarriere. Per April 2021 wurde dann schliesslich auch das Arbeitsverhältnis mit der Frau von Laszlo G. aufgelöst. Es gilt die Unschuldsvermutung.

* Name geändert

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