Corona-Skeptiker legt sich mit Polizist an
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Nach illegaler Corona-Party
Ex-Älpli-Wirtin kassiert Strafbefehl – und serviert trotzdem weiter

Ungeachtet des Veranstaltungsverbots während der dritten Corona-Welle veranstaltete die damalige Wirtin des Restaurants Älpli in Gommiswald SG im März 2021 ein Fest. Nun bekam sie einen Strafbefehl.
Publiziert: 09.06.2022 um 14:08 Uhr
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Aktualisiert: 09.06.2022 um 19:18 Uhr
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Treffpunkt für Corona-Skeptiker: Das Restaurant Älpli in Gommiswald.
Foto: Marco Latzer

Am 6. März 2021 gibts im Restaurant Älpli in Gommiswald SG Speis, Trank und Musik bei fröhlichem Zusammensein – und das trotz des Verbots öffentlicher Veranstaltungen aufgrund der dritten Corona-Welle. Auf die Kontrolle des Corona-Zertifikats wird verzichtet, ebenso wird die Maskenpflicht missachtet.

Die Organisatoren tarnen die Party als religiöse Veranstaltung. Denn das wäre erlaubt. Die Polizei lässt die Teilnehmer aus Gründen der Verhältnismässigkeit gewähren – es sind viele Kinder und ältere Menschen dabei.

Trotzdem führt sie drei Tage später eine Hausdurchsuchung durch und zeigt die Organisatoren bei der Staatsanwaltschaft an. Jetzt berichtet das «St. Galler Tagblatt», dass die damalige Wirtin (28) den Strafbefehl erhalten hat.

«Wieder mol alli zäme eis trinkä»

Die Wirtin wird in dem Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu je 80 Franken und einer Busse von 1000 Franken verdonnert. Zudem muss sie eine von der Polizei beschlagnahmte Summe Bargeld im Umfang von 2838,50 Franken zuhanden der Staatskasse abgeben und die Verfahrenskosten von 1160,65 Franken bezahlen.

Wie aus dem Strafbefehl hervorgeht, kauft die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen den Organisatoren nicht ab, dass es sich um eine religiöse Veranstaltung gehandelt haben soll. Ihr liegt nämlich ein E-Mail-Verkehr zwischen der Wirtin und dem Geschäftsführer vor, in dem dieser den Zweck der Veranstaltung wie folgt beschreibt: «Wieder mol alli zäme eis trinkä und s’lustig ha mitänand.»

Die Staatsanwaltschaft sieht insgesamt fünf Straftatbestände als gegeben an: die Missachtung einer polizeilichen Anordnung, die Durchführung einer verbotenen Veranstaltung im Sinne der Covid-19-Verordnung, die Nichtbeschränkung des Zugangs im Innenbereich eines Restaurants auf Personen mit Zertifikat, die Missachtung der Gesichtsmaske-Tragepflicht und die Hinderung einer Amtshandlung.

Ex-Wirtin bedient weiterhin Gäste

Die Strafe ist noch nicht rechtskräftig. Die Wirtin kann innerhalb von zehn Tagen schriftlich Einsprache erheben.

Zahlreiche Gäste bekamen bereits im vergangenen Jahr einen Strafbefehl wegen Teilnahme einer illegalen Veranstaltung. Ende März entzog die Gemeinde Gommiswald der Wirtin wegen mehrfacher Verstösse gegen die Corona-Massnahmen das Wirtepatent. Der Entscheid machte Corona-Skeptiker und Freiheitstrychler wütend. Sie gingen im April auf die Strasse, um gegen den Patententzug zu protestieren.

Mit Kuhglocken und Plakaten zogen die Demonstrierenden durch Gommiswald. Ihr Ziel: das Haus von Peter Hüppi (50, SP), dem Gemeindepräsidenten von Gommiswald. Dort angekommen, wollten die Trychler und Skeptiker ihn wegen des Älpli-Patententzugs zur Rede stellen. Hüppi war aber gar nicht zu Hause. Inzwischen hat sich die Situation beruhigt. Und die Ex-Wirtin arbeitet weiterhin im Älpli – auch ohne Patent. Sie ist weiterhin Geschäftspartnerin im Betrieb und bedient weiter Gäste, wie das «St. Galler Tagblatt» schreibt. (noo)


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