Der Zoff um das illegale Treffen im Älpli in Gommiswald SG geht weiter. Anfangs März dieses Jahres führten Barbara L.* (l.) und Konrad P.* in Gommiswald SG eine illegale Veranstaltung durch. Bis zu 90 Corona-Skeptiker tummelten sich in der Ostschweizer Beiz. Doch das war gar nicht erlaubt.
Die Veranstaltung war wegen der damals geltenden Corona-Massnahmen verboten. Zu diesem Zeitpunkt durften sich zu privaten Veranstaltungen maximal fünf Personen zusammenfinden. Und nicht nur das: Keiner der Feierwütigen trug eine Maske. Die Polizei kreuzte auf – griff aber nicht durch.
Von besagter Veranstaltung existiert auch Videomaterial, auf denen Skeptiker mit den Polizisten diskutieren. Sie waren der Ansicht, dass ihr Anlass mit 90 Menschen erlaubt sei. Die Polizei zog schliesslich ab und die Skeptiker konnten weiter feiern.
785 Franken Kollekte in Korb gefunden
Damit nicht genug: Ein paar Tage nach der verbotenen Fete stellte die Kantonspolizei St. Gallen ein Körbchen mit 785 Franken sicher. Dies bei einer Person, die an der «Älpli»-Versammlung teilgenommen hat, wie die «Südostschweiz» berichtet.
Das Geld wurde von den Behörden als Beweismittel zurückgehalten. Die Skeptiker wollen es aber zurück. Die Chancen dafür stehen aber schlecht. In einem Bundesgerichtsurteil dazu ist zu lesen: «Es bestehe der dringende Verdacht, dass der Betrag als Kollekte für einen Auftritt bei einer verbotenen Veranstaltung erlangt wurde.» Und weiter heisst es: «Diese Einziehung beruht auf dem grundlegenden sozialethischen Gedanken, dass sich strafbares Verhalten nicht lohnen darf.»
Skeptiker reichten Beschwerde ein
Die Angelegenheit war überhaupt erst vors Bundesgericht gelangt, weil seitens der Veranstalter des illegalen Treffens im Älpli im Mai eine Beschwerde gegen die St. Galler Staatsanwaltschaft eingereicht wurde, wie die Zeitung weiter schreibt. Der Kanton wies das Begehren der Skeptiker aber ab. Dann wanderte der Zoff auf Bundesebene.
Aber auch das Bundesgericht gibt den Corona-Skeptikern vom Älpli nicht Recht. «Die Beschwerde enthält keine Begründung, weshalb der angefochtene Entscheid bundesrechtswidrig sein soll.» Und: «Es gebe darum keinen Anlass, an der Rechtmässigkeit des Versammlungsverbots und der diesbezüglichen Strafbestimmung zu zweifeln.»
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Trick der Skeptiker: «Glaubensgemeinschaft Gommiswald»
Die Unbelehrbaren von der Älpli-Veranstaltung vom März hatten damals noch einen Trick ausprobiert, um ihr Treffen zu legitimieren, wie die «Südostschweiz» weiter berichtet: Auf A4-Plakaten stand beim Eingang «Glaubensgemeinschaft Gommiswald» geschrieben. Kurz: Sie schoben die Religion vor. Denn: Religiöse Anlässe waren im März tatsächlich erlaubt.
Dumm nur, dass die Obergrenze dafür bei 50 Personen lag. Und im «Älpli» tummelten sich definitiv mehr als 50 Menschen. Vielmehr waren es bis zu 90 Corona-Skeptiker. Auch dieser Kniff lässt das Bundesgericht also kalt. Kommt hinzu, dass auf Videos der Veranstaltung, die auf Youtube zu sehen sind, zwar Reden zu hören sind – in denen es aber nicht um Religion geht. Noch ist das Verfahren nicht abgeschlossen. Aber es sieht nicht gut aus für die Corona-Skeptiker. (nl)
* Namen geändert