Sie wussten genau, worauf sie sich einlassen. Am 6. März finden im Restaurant Älpli in Gommiswald SG zwischen 75 und 90 Personen zu einer Veranstaltung zusammen, die sich gegen die Corona-Massnahmen des Bundes richtet (Blick berichtete).
Keine Masken, kein Abstand – und das alles zu einem Zeitpunkt, zu dem landesweit alle Restaurants geschlossen haben müssen. Die Polizei ging vorbei, setzte aber die Auflösung der Versammlung nicht durch. Die Organisatoren des Anlasses, Wirtin Barbara L.* und der einheimische Autoverkäufer Konrad P.*, gaben sich unschuldig. «Sonst hätte die Polizei das Ganze hochgehen lassen – davon bin ich überzeugt», argumentierte P.
Corona-Skeptiker wähnen sich im Recht
Bloss: Die Gesetzeshüter beriefen sich bei ihrem Nicht-Eingreifen auf die Verhältnismässigkeit. Eine Räumung des Älpli hätte in tumultartigen Szenen gipfeln können. Dass die Corona-Skeptiker es durchaus auf eine solche Eskalation anlegten, legt der Umstand nahe, dass sie die Polizei mit laufender Kamera empfingen.
«Wenn wir trotzdem eine Busse bekommen, werden wir diese zurückschicken, weil wir wissen, dass sie nicht durchgesetzt werden kann», behauptete Wirtin L. Ob dem wirklich so ist, wird sich jetzt zeigen.
13 Männer und 14 Frauen wurden gebüsst
Denn in den letzten Tagen ist nicht weniger als 27 Älpli-Gästen ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft St. Gallen ins Haus geflattert. Die betroffenen 13 Männer und 14 Frauen im Alter zwischen 28 und 73 Jahren wurden wegen Teilnahme an einer verbotenen Veranstaltung gemäss Covid-19-Verordnung (besondere Lage) verurteilt.
Die meisten müssen laut den Blick vorliegenden Dokumenten 380 Franken an den von ihnen kritisierten Staat bezahlen. Der Betrag setzt sich zusammen aus einer Busse in Höhe von 100 Franken, Gebühren von 180 Franken und besonderen Auslagen von 100 Franken. Bei den Betroffenen handelt es sich um 26 Schweizer und einen Österreicher. Die meisten von ihnen sind in handwerklichen Berufen tätig.
Einer der Gebüssten sagt zu Blick: «Die haben mich Monate später über die Videoaufnahmen identifiziert.» Ob es sich um die Bilder handelte, die von den Skeptikern selbst im Internet verbreitet wurden, ist unklar. Er selbst werde den Betrag wohl begleichen. «Alles andere bringt nichts. Sonst werden der Ärger und vor allem die Kosten nur noch grösser!»
Verfahren gegen Verantwortliche dauern noch an
Gut für ihn: Weil es sich nur um einen sogenannten Übertretungsstraftatbestand handelt, ist damit kein Eintrag ins Strafregister verbunden. Die Strafverfahren gegen Wirtin Barbara L., Mitorganisator Konrad P., Redner Armin Schmid sowie die Musiker, die am Anlass auftraten, sind noch pendent. Dass die Verantwortlichen härter bestraft werden könnten als die Teilnehmenden, liegt auf der Hand. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Die Gemeinde Gommiswald hat Barbara L. eine Abmahnung geschickt, ihr das Patent für das Restaurant Älpli aber nicht entzogen. Sie selbst sagt zum Anlass: «Natürlich war mir bewusst, dass es Aufsehen erregen könnte. Ich stehe zu dem, was ich mache und sage, und das wird sich mit diesem Anlass nicht ändern.»
*Name geändert
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