Wirbel um Behörden-Entscheid
Müssen Corona-Bussen nicht bezahlt werden?

Ende Januar entzieht sich ein Corona-Skeptiker in Wald ZH der Maskenpflicht und kommt ohne Strafe davon. Doch damit ist nun Schluss.
Publiziert: 18.03.2021 um 17:39 Uhr
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Aktualisiert: 23.11.2021 um 11:31 Uhr
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Christian Rüegg aus Wald ZH sorgt für Aufsehen.
Foto: Screenshot youtube
Sven Ziegler

Wochenlang hält sich in den Telegram-Gruppen der Corona-Skeptiker das Gerücht, dass Masken-Verweigerung keine Strafe nach sich zieht. «Schickt eure Bussen zurück. Die Behörden haben keine Grundlagen, um uns beim Verstoss gegen die Maskenpflicht zu büssen», heisst es etwa.

Auch nach einer Party von 90 Corona-Skeptikern im Restaurant Älpli in Gommiswald SG sagte die Wirtin Barbara L. zu BLICK: «Wenn wir trotzdem eine Busse bekommen, werden wir diese zurückschicken, weil wir wissen, dass sie nicht durchgesetzt werden kann.»

Weiterer Fall sorgt für Aufsehen

Nun sorgt auch ein Fall aus Wald ZH für Aufregung. Christian Rüegg, bekannt in der Skeptiker-Szene, entzieht sich Ende Januar der Maskenpflicht im Coop. Trotz mehrmaliger Aufforderung soll sich Rüegg beim Einkauf geweigert haben, einen Mund- und Nasenschutz anzuziehen oder sein ärztliches Attest zu zeigen. Die stellvertretende Filialleiterin ruft deswegen die Polizei, berichtet «Linth24».

Die Beamten verzeigen Rüegg schliesslich beim Statthalteramt in Hinwil ZH. Einige Wochen später erhält Rüegg Post. Keine Busse, sondern bloss eine Einstellungsverfügung. Rüegg könne «mangels klarer gesetzlicher Grundlagen zum Tatzeitpunkt keine Busse auferlegt werden», begründet der Statthalter das Urteil.

Neue Regeln seit 1. Februar

Ein Freipass für den Verzicht auf eine Maske? Mitnichten. Ende Januar sah die Corona-Verordnung zwar noch keine Bussen vor, sagt das Statthalteramt auf Anfrage von BLICK.

Tatsächlich führte der Bundesrat diese aber per 1. Februar ein. Seither können Verstösse gegen die Maskenpflicht von der Polizei bestraft werden. «Die heute geltenden Verordnungen sind nicht mehr gleich wie diejenigen von Ende Januar. Würde der gleiche Fall heute noch einmal auftreten, müsste man den Tatbestand neu prüfen», sagt das Statthalteramt.

Ohne Attest geht nichts

Die Kantonspolizei Zürich bestätigt, dass man Bussen nun selbst ausstellen könne. Vor dem 1. Februar musste die Polizei bei einem Verstoss eine Verzeigung vornehmen. Anschliessend entschied der zuständige Statthalter, ob eine Busse ausgesprochen wird.

Die Begründung, man habe das Attest zu Hause vergessen, gilt indes nicht. «Sofern eine Person ihr Attest nicht vorweisen kann, kann eine entsprechende Ordnungsbusse ausgestellt werden», sagt Kapo-Mediensprecherin Carmen Surber.

Tipps praktisch verschwunden

Werden Ordnungsbussen nicht bezahlt, kann ein Strafverfahren eingeleitet werden. Die Busse zurückschicken, wie dies in einschlägigen Gruppen geraten wird, ist damit definitiv nicht mehr möglich.

Das haben nun auch die Corona-Skeptiker geschnallt. Seit dem 1. Februar sind die Tipps, Bussen zu ignorieren, praktisch verschwunden.

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