Ein widerspenstiger Beizen-Besucher musste sich am Dienstag vor dem Kreisgericht See-Gaster in Uznach SG verantworten. Dem Mann aus der Region wird vorgeworfen, Anfang März an einem durch die Covid-19-Verordnung verbotenen Anlass im Gommiswaldner Restaurant Älpli teilgenommen zu haben.
Vor Gericht erscheint er ohne Anwalt, dafür mit vier Bekannten – darunter auch einer der Hauptorganisatoren der Älpli-Feier, Konrad P.* Und die vier Begleitpersonen sorgten bereits vor Beginn der Verhandlung für gehörig Radau, wie die «Südostschweiz» berichtet. Sie widersetzten sich der Maskenpflicht, die im Kreisgericht gilt. Erst als der Richter sie aus dem Saal weisen wollten, zogen sie sich die teils selbstgebastelten Masken über, heisst es weiter. Immer wieder rutschten ihnen die Masken unter die Nase. Nur der Angeschuldigte verhielt sich offenbar tadellos mit der Maske.
Dreifache Beweislast
Auf Fragen zur Veranstaltung im Älpli wich der Beschuldigte aus. Er fragte aber den Richter, weshalb die Polizei die Veranstaltung nicht aufgelöst habe, wenn sie angeblich verboten war. Überdies habe die Polizei dem Blick unzulässige Informationen zugespielt. Der Richter ging laut «Südostschweiz» darauf nicht ein und antwortete bloss: «Zur Beurteilung Ihres Falls haben diese Punkte keinen Einfluss.»
Was den Richter aber interessierte, waren die Beweismittel. Nicht nur tauchte der Name des Beschuldigten auf einer Teilnehmerliste auf. Er habe auch per Mail eine Einladung erhalten. Zudem sei er auf einem Video der Veranstaltung im Innern des Restaurants identifiziert worden. Besonders absurd: Ein Mitorganisator der illegalen Veranstaltung hat das Video selber auf Youtube geladen! Der Angeklagte hält die Beweismittel allerdings für ungenügend: «Auf dem Video sieht man nicht viel.»
«Euch kann nichts passieren»
Fakt ist: Auf dem Video ist vor allem viel zu hören. Ein älterer Redner versucht mehr als eineinhalb Stunden lang, den Anwesenden zu erklären, weshalb die Justiz Verstösse gegen die Covid-19-Verordnung gar nicht sühnen würde. «Schickt einfach den Strafbefehl wieder zurück und erhebt Einsprache. Nichts kann euch passieren. Überhaupt nichts!», sagt der Redner, der laut eigenen Angaben kein Rechtsgelehrter sei.
Wegen dieser Rede ist es nun zum Gerichtsverfahren gekommen. Denn: Der Angeklagte hätte laut Rede nämlich wissen müssen, dass Restaurants zum Zeitpunkt des Anlasses im Älpli geschlossen sein mussten – und private Veranstaltungen nur mit maximal fünf Personen erlaubt waren. Er erhielt nach Auswertung des Videos einen Strafbefehl: 280 Franken hätte er bezahlen müssen. Das tat er nicht – und schickte stattdessen den Strafbefehl samt Einsprache wieder zurück. Wie das der Redner im Älpli gesagt hatte.
Jetzt wirds noch teurer
Das kommt ihn nun teuer zu stehen! «Das Epidemiengesetz reicht als gesetzliche Grundlage für die Covid-19-Verordnung aus», sagte der Richter. Der Angeklagte muss darum neu einen mehr als dreimal höheren Betrag bezahlen. Ob der Mann den Fall weiterziehen will, ist unklar.
Konrad P. sagt auf Anfrage von Blick, ob die Veranstalter es bereuten, dass sie den Menschen im Älpli eine falsche Sicherheit vorgegaukelt haben: «Wir bereuen gar nichts. Die rechtlichen Grundlagen sind überhaupt nicht gegeben. Der Fall ist noch nicht durch!»
Demnächst steht eine weitere Teilnehmerin der Älpli-Feier vor Gericht. Insgesamt wurden 27 der rund 90 anwesenden Personen gebüsst. Konrad P. ist sich weiterhin keiner Schuld bewusst. Er behauptet auch: «Die Wirtin und ich haben bis zum heutigen Tag weder eine Busse noch eine Anzeige erhalten. Aber wir haben auch nichts Verbotenes gemacht.» Das stimmt laut Staatsanwaltschaft St. Gallen aber nicht. Auf Anfrage von Blick gibt Leo-Philippe Menzel, Medienbeauftragter der Staatsanwaltschaft St. Gallen, bekannt: «Es gingen Anzeigen gegen die Veranstalter und gegen die Wirtin ein. Diese Verfahren sind derzeit pendent.»
* Name geändert