Der Streit um den Abschuss von Wölfen
Umweltschützer verzichten auf Gang zum Bundesgericht

Im Kampf um die «proaktive Wolfsjagd» akzeptieren die Umweltverbände den Spruch des Bundesverwaltungsgerichts. Vom Tisch ist der juristische Streit damit aber nicht.
Publiziert: 25.08.2024 um 09:05 Uhr
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Aktualisiert: 26.08.2024 um 09:38 Uhr
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Der Wolf lässt in der Schweiz die Emotionen hochgehen und beschäftigt die Gerichte.
Foto: Keystone
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Lino SchaerenRedaktor

Die von Umweltminister Albert Rösti (57) ausgerufene Wolfsjagd wurde im Dezember 2023 jäh gebremst. Umweltschutzverbände sorgten mit ihren Beschwerden am Bundesverwaltungsgericht dafür, dass die sogenannte proaktive Jagd auf insgesamt fünf Rudel in Graubünden und Wallis gestoppt wurde. Die Naturschützer wollen die Auslegung der Jagdverordnung durch das Bundesamt für Umwelt (Bafu) gerichtlich überprüfen lassen. Sie sind der Meinung, dass Wölfe nur dann präventiv geschossen werden dürfen, wenn sie eine grosse Gefahr für Nutztiere und Menschen darstellen.

Vor dem Bundesverwaltungsgericht jedoch blitzten die NGOs ab. Das Gericht hält sich nicht für zuständig, weil gegen die Abschussverfügungen des Bafu das Verbandsbeschwerderecht nicht anwendbar sei. Die Umweltverbände hätten den Entscheid ans Bundesgericht weiterziehen können. Darauf werden sie aber verzichten, wie Stephan Buhofer (55), Verantwortlicher öffentliches Recht beim WWF, auf Anfrage bestätigt.

Vom Tisch ist der juristische Streit um die proaktive Wolfsjagd damit aber nicht. Denn die drei Verbände hatten vorsorglich auch in Graubünden und im Wallis Beschwerden eingereicht. Nach dem Entscheid der Bundesverwaltungsrichter müssen sich jetzt die Kantone damit beschäftigen. Durch den Verzicht auf einen Weiterzug ans Bundesgericht wolle man auch eine möglichst rasche Klärung der offenen Rechtsfragen ermöglichen, sagt Buhofer.

Auf die diesjährige Wolfsregulierung, die am 1. September beginnt, haben die Verfahren in Graubünden und im Wallis keinen Einfluss. Allerdings könnten die Umweltverbände auch gegen die diesjährigen Abschussgesuche der Kantone Beschwerde einreichen.

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