Am 22. September kommt mit der Pensionskassen-Reform die nächste grosse Renten-Kiste vors Volk. Für viele Betroffene eine Blackbox. Was die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) für den Einzelnen heisst, kann kaum jemand beantworten.
Dem Bund fehlen präzise Zahlen, um abzuschätzen, wie viele Personen mit einer höheren oder tieferen BVG-Rente rechnen müssen. Oder wer den Anspruch auf Ergänzungsleistungen verliert. Ebenso, wie viele unter dem Strich künftig mehr Lohnbeiträge einbezahlen und trotzdem weniger herausbekommen. Einen öffentlichen «BVG-Rechner» gibt es nicht.
SP-Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider (60) hatte beim Start der bundesrätlichen Ja-Kampagne deshalb einen «zwar nicht politischen, aber pragmatischen» Ratschlag parat. «Fragen Sie einfach bei Ihrer Pensionskasse nach!», empfahl die Sozialministerin an ihrer Medienkonferenz.
4,6 Millionen Versicherte
Nehmen die Versicherten den Aufruf wahr, dürften die Drähte bei den Vorsorgeeinrichtungen schon bald heiss laufen. Immerhin kommen dafür potenziell 4,6 Millionen aktive Versicherte infrage. Und 70'000 weitere Personen, die mit der Reform neu eine zweite Säule erhalten würden.
Was sagen die Pensionskassen zum drohenden Ansturm? «Die Schweizer Pensionskassen begrüssen die Empfehlung von Bundesrätin Baume-Schneider ausdrücklich», zeigt sich Lukas Müller-Brunner (41), Direktor des Pensionskassenverbands Asip, gelassen. Denn auch für die BVG-Reform seien die Pensionskassen die primäre Ansprechpartnerin für ihre Versicherten.
«Persönlicher Kontakt besser»
«Ein konkreter, persönlicher Kontakt ist auf jeden Fall besser als die immer wieder bemühten, pauschalen Beispiele, wer wie von der Reform betroffen sei», so Müller.
Das Gros der Vorsorgeeinrichtungen habe sich denn auch intensiv mit der Reform und deren Auswirkungen auf die Finanzierung sowie die Leistungen beschäftigt. «Insbesondere zur zentralen Frage, ob Versicherte überhaupt von der Reform betroffen sind, lassen sich zum heutigen Zeitpunkt in aller Regel bereits individuelle Aussagen machen», macht Müller klar.
Es war ein hochfliegendes Reformprojekt des damaligen SP-Sozialministers Alain Berset (52): die Altersvorsorge 2020, mit der er AHV und Berufliche Vorsorge (BVG) gleichzeitig reformieren wollte. Doch in der Abstimmung 2017 folgte der Absturz. Mit 52,7 Prozent Nein schickte das Stimmvolk die Rentenreform bachab.
Daraufhin packten Bundesrat und Parlament die beiden Säulen getrennt an. Einen knappen Abstimmungserfolg verbuchte Berset zusammen mit der bürgerlichen Parlamentsmehrheit letztens bei der AHV-Reform, mit der eine Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 erfolgte.
Nun ist die Pensionskassen-Reform an der Reihe, die eine bürgerliche Mehrheit im Parlament gegen den Widerstand der Linken durchgebracht hat. Linke und Gewerkschaften haben erfolgreich das Referendum ergriffen, sodass das Stimmvolk nun am 22. September 2024 über die Reform entscheiden wird.
Das sind die wichtigsten Eckwerte:
Tieferer Umwandlungssatz
Der Mindestumwandlungssatz im BVG-Obligatorium soll von heute 6,8 Prozent auf 6,0 Prozent sinken. Das bedeutet: Auf 100'000 Franken angespartes Alterskapital gibt es nur noch 6000 statt 6800 Franken Rente pro Jahr. Das führt zu einer Rentenlücke von rund 12 Prozent.
Rentenzuschlag für Übergangsgeneration
Es ist das eigentliche Herzstück der Vorlage. Die drohende Rentenlücke soll über einen Rentenzuschlag ausgeglichen werden. Allerdings nur für eine Übergangsgeneration von 15 Jahrgängen. Zudem wird er nach Alter und Einkommen abgestuft. Für die ersten fünf Jahrgänge gibt es maximal 200 Franken monatlich, dann sinkt er ab. Wer weniger als 220'500 Franken in der Pensionskasse hat – etwa ein Viertel der Versicherten – bekommt den vollen Zuschlag. Ein weiteres Viertel mit bis 441'000 Franken Altersguthaben erhält einen Teilzuschlag. Wer mehr Geld im Rentenkässeli hat, geht leer aus. Gut die Hälfte der Versicherten bekommt also nichts. Finanziert wird der Rentenzuschlag über Lohnabzüge – allerdings begrenzt bis 176'400 Franken.
Flexibler Koordinationsabzug
Vom sogenannten Koordinationsabzug hängt ab, wie hoch der versicherte Lohn ausfällt. Einkommen minus Koordinationsabzug ergibt die versicherte Lohnsumme. Galt bisher ein fixer Abzug von 25'725 Franken, soll dieser neu 20 Prozent des Einkommens betragen. Das BVG-Obligatorium gilt bis 88'200 Franken Einkommen. Der Abzug würde in diesem Fall also 17'640 Franken ausmachen. Unter dem Strich bleibt somit ein versicherter Lohn von 70'560 Franken. Auf Letzterem müssten also die Lohnbeiträge bezahlt werden.
Angepasste Altersgutschriften
Die Lohnbeiträge in die Pensionskasse – die sogenannten Altersgutschriften – werden mit der Reform geglättet: Bis im Alter von 44 Jahren beträgt die Altersgutschrift künftig 9 Prozent (bisher 7 beziehungsweise 10 Prozent) auf dem BVG-pflichtigen Lohn. Ab 45 Jahren sind es 14 Prozent (bisher 15 beziehungsweise 18 Prozent). Damit werden die Altersgutschriften gerade bei den älteren Arbeitskräften gesenkt. Das soll ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Die Beiträge sollen wie heute ab 25 Jahren gezahlt werden.
Tiefere Eintrittsschwelle
Um in einer Pensionskasse versichert zu sein, muss man heute bei einem Arbeitgeber mindestens 22'050 Franken jährlich verdienen. Nach einem langen Hin und Her hat sich das Parlament darauf geeinigt, dass die Eintrittsschwelle auf 19'845 Franken sinken soll. Damit würden 70'000 Personen neu in einer Pensionskasse versichert, 30'000 Personen stärker als bisher. Insgesamt betrifft die Senkung 100'000 Arbeitnehmende.
Es war ein hochfliegendes Reformprojekt des damaligen SP-Sozialministers Alain Berset (52): die Altersvorsorge 2020, mit der er AHV und Berufliche Vorsorge (BVG) gleichzeitig reformieren wollte. Doch in der Abstimmung 2017 folgte der Absturz. Mit 52,7 Prozent Nein schickte das Stimmvolk die Rentenreform bachab.
Daraufhin packten Bundesrat und Parlament die beiden Säulen getrennt an. Einen knappen Abstimmungserfolg verbuchte Berset zusammen mit der bürgerlichen Parlamentsmehrheit letztens bei der AHV-Reform, mit der eine Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 erfolgte.
Nun ist die Pensionskassen-Reform an der Reihe, die eine bürgerliche Mehrheit im Parlament gegen den Widerstand der Linken durchgebracht hat. Linke und Gewerkschaften haben erfolgreich das Referendum ergriffen, sodass das Stimmvolk nun am 22. September 2024 über die Reform entscheiden wird.
Das sind die wichtigsten Eckwerte:
Tieferer Umwandlungssatz
Der Mindestumwandlungssatz im BVG-Obligatorium soll von heute 6,8 Prozent auf 6,0 Prozent sinken. Das bedeutet: Auf 100'000 Franken angespartes Alterskapital gibt es nur noch 6000 statt 6800 Franken Rente pro Jahr. Das führt zu einer Rentenlücke von rund 12 Prozent.
Rentenzuschlag für Übergangsgeneration
Es ist das eigentliche Herzstück der Vorlage. Die drohende Rentenlücke soll über einen Rentenzuschlag ausgeglichen werden. Allerdings nur für eine Übergangsgeneration von 15 Jahrgängen. Zudem wird er nach Alter und Einkommen abgestuft. Für die ersten fünf Jahrgänge gibt es maximal 200 Franken monatlich, dann sinkt er ab. Wer weniger als 220'500 Franken in der Pensionskasse hat – etwa ein Viertel der Versicherten – bekommt den vollen Zuschlag. Ein weiteres Viertel mit bis 441'000 Franken Altersguthaben erhält einen Teilzuschlag. Wer mehr Geld im Rentenkässeli hat, geht leer aus. Gut die Hälfte der Versicherten bekommt also nichts. Finanziert wird der Rentenzuschlag über Lohnabzüge – allerdings begrenzt bis 176'400 Franken.
Flexibler Koordinationsabzug
Vom sogenannten Koordinationsabzug hängt ab, wie hoch der versicherte Lohn ausfällt. Einkommen minus Koordinationsabzug ergibt die versicherte Lohnsumme. Galt bisher ein fixer Abzug von 25'725 Franken, soll dieser neu 20 Prozent des Einkommens betragen. Das BVG-Obligatorium gilt bis 88'200 Franken Einkommen. Der Abzug würde in diesem Fall also 17'640 Franken ausmachen. Unter dem Strich bleibt somit ein versicherter Lohn von 70'560 Franken. Auf Letzterem müssten also die Lohnbeiträge bezahlt werden.
Angepasste Altersgutschriften
Die Lohnbeiträge in die Pensionskasse – die sogenannten Altersgutschriften – werden mit der Reform geglättet: Bis im Alter von 44 Jahren beträgt die Altersgutschrift künftig 9 Prozent (bisher 7 beziehungsweise 10 Prozent) auf dem BVG-pflichtigen Lohn. Ab 45 Jahren sind es 14 Prozent (bisher 15 beziehungsweise 18 Prozent). Damit werden die Altersgutschriften gerade bei den älteren Arbeitskräften gesenkt. Das soll ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Die Beiträge sollen wie heute ab 25 Jahren gezahlt werden.
Tiefere Eintrittsschwelle
Um in einer Pensionskasse versichert zu sein, muss man heute bei einem Arbeitgeber mindestens 22'050 Franken jährlich verdienen. Nach einem langen Hin und Her hat sich das Parlament darauf geeinigt, dass die Eintrittsschwelle auf 19'845 Franken sinken soll. Damit würden 70'000 Personen neu in einer Pensionskasse versichert, 30'000 Personen stärker als bisher. Insgesamt betrifft die Senkung 100'000 Arbeitnehmende.
«Für diejenigen Versicherten, welche die Reform voraussichtlich spüren werden, lassen sich auch erste Grundaussagen und allenfalls abgeleitete Empfehlungen anstellen.» Ganz genaue Aussagen seien aber erst nach einem allfälligen Ja zur BVG-Reform möglich, wenn der Bundesrat die letzten Details in einer Verordnung geklärt habe. Wobei Müller Baume-Schneider schon jetzt mit auf den Weg gibt, dass die Detailbestimmungen dann «zügig und praxisgerecht» ausgearbeitet werden sollen.
Auch SVV begrüsst den Tipp
Auch beim Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) stösst Baume-Schneider offene Türen auf. «Wir finden den Tipp zielführend und zweckmässig», sagt Mediensprecher Thilo Kleine. Die eigene Vorsorgeeinrichtung sei der beste Ansprechpartner, um Auskunft über die aktuelle Vorsorgesituation und die etwaige Betroffenheit von der BVG-Reform zu bekommen.
Mehr zur BVG-Reform
Unabhängig von Baume-Schneiders Ratschlag stehe man den Versicherten stets für Informationen zur Verfügung, betont Kleine. «Sollte es nun in Folge dieses Hinweises zu einer Häufung von Anfragen kommen, könnte es natürlich entsprechend länger dauern, bis alle beantwortet sind.»