Auf einen Blick
- Behandlung der Witwenrenten bis März 2025 sistiert
- Kommission prüft eine ganzheitliche Rentenlösung
- Bis 2030 will der Bund jährlich 350 Millionen Franken sparen
Der Knatsch um die Kürzung der Witwenrenten geht in die nächste Runde: Die Gesundheitskommission des Nationalrates setzt die Behandlung der Vorlage aus, bis der Bundesrat die Botschaft zur AHV-Initiative der Mitte verabschiedet. Dies soll bis spätestens Ende März 2025 geschehen.
Wie der Bundesrat im Oktober entschied, sollen Witwen und Witwer sollen künftig keine lebenslangen Hinterlassenenrenten mehr erhalten. Eine Rente erhalten sie grundsätzlich maximal nur noch bis zum 25. Geburtstag des jüngsten Kindes. Damit will er Geld sparen und gleichzeitig ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umsetzen.
Sistierung wurde von Rechts bis Links in Betracht gezogen
Bereits im Vorfeld äusserten zahlreiche Parlamentarier von der SVP bis zur SP die Absicht, die Witwenrenten-Kürzungen vorläufig zu sistieren. Allen voran SVP-Präsident Marcel Dettling (43). Wie er gegenüber Blick kundtat, wolle er das Vorhaben des Bundesrats nur unterstützen, falls im Gegenzug der AHV-Plafonds für Ehepaare erhöht werde. Auch die Mitte-Initiative möchte dies tun.
Mehr zur Kürzung der Witwenrenten
Die Gesundheitskommission will nun zuerst die AHV-Renten gesamthaft prüfen, wie sie mitteilt. Sie habe die Verwaltung mit Abklärungen und Berechnungen beauftragt. So sollen unter anderem die aktuellen Privilegien für Ehepaare sowie Möglichkeiten einer vom Zivilstand unabhängigen Alters- und Hinterlassenenvorsorge aufgezeigt werden.
Dennoch anerkenne sie den Handlungsbedarf im Bereich der Witwen- und Witwerrenten und begrüsse die Anpassung des Systems an die gesellschaftliche Entwicklung grundsätzlich. Sie fordert aber auch Übergangsregelungen für aktuelle Rentenbezüger. Im Gegensatz zum Bundesrat sehe sie eine Reform jedoch nicht als dringlich an.