Auf einen Blick
- Der Bundesrat will die Witwenrenten anpassen
- Lebenslange Renten soll es künftig nicht mehr geben
- Die Linke läuft Sturm, die Bürgerlichen freuts
Mit der 13. AHV-Rente steht bei der Altersvorsorge ein Ausbau in Milliardenhöhe an. Doch der Bundesrat wälzt auch Sparpläne in der AHV: Die Hinterlassenenrenten will er massiv beschränken und so bis 2030 jährlich bis zu 350 Millionen Franken bei der AHV sparen. Längerfristig werden die Einsparungen gar auf gegen eine Milliarde Franken steigen.
Witwen und Witwer sollen nämlich künftig keine lebenslangen Hinterlassenenrenten mehr erhalten. Eine Rente erhalten sie maximal nur noch bis zum 25. Geburtstag des jüngsten Kindes. Länger nur, wenn ein erwachsenes Kind mit Behinderung betreut wird. Neu würden die Gelder unabhängig vom Geschlecht und vom Zivilstand der Betroffenen ausbezahlt.
Laufende Renten für Witwen ab 55-jährig bleiben zwar bestehen. Jüngeren Verwitweten ohne unterhaltsberechtigte Kinder soll die heutige Rente aber nach einer Übergangsphase von zwei Jahren gestrichen werden. Das sieht die Revision vor, die der Bundesrat am Mittwoch zuhanden des Parlaments verabschiedet hat.
Ende 2023 bezogen rund 190'000 Personen – mehrheitlich bereits im Rentenalter – eine Witwen- oder Witwerrente. In der Schweiz betrug die durchschnittliche Witwenrente rund 1600 Franken. Insgesamt belaufen sich die Ausgaben auf gut 2 Milliarden Franken.
Erneut Baume-Schneider gegen SP
Noch vom früheren SP-Bundesrat Alain Berset (52) aufgegleist, muss nun die seit Anfang Jahr neu als Sozialministerin amtierende Elisabeth Baume-Schneider (60) das Geschäft vertreten.
Einmal mehr gegen die eigene Partei. Die SP hat bereits in der Vernehmlassung Widerstand angekündigt. Zwar stösst das Gleichstellungsziel auch im links-grünen Lager auf Zustimmung. Doch den Sozialdemokraten stösst sauer auf, dass die Reform zu einem finanziellen Abbauprogramm umfunktioniert werde. «Nein zum Kahlschlag bei den Witwenrenten», titelt sie in ihrer Mitteilung.
Und SP-Nationalrätin Barbara Gysi (60, SG) macht klar: «Dass der Bundesrat auch laufende Witwenrenten streichen will, ist empörend.» Gerade für schlechtgestellte Frauen könne es fatal sein, wenn eine Rente nach vielen Jahren einfach so wegfalle.
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Auch der Verwitweten-Verein Aurora kritisiert die Vorlage. «Indem die Gleichstellungsvorlage parallel als Sparvorlage herhält, wird damit eine indirekte Diskriminierung der Frauen geschaffen», monierte er in der Vernehmlassung und warnte: «Die vorgesehene leichte Verbesserung der Situation von hinterlassenen Vätern geht einher mit einer massiven Verschlechterung für die hinterlassenen Mütter.»
Bei den bürgerlichen Parteien hingegen stösst der Abbau der Witwenrenten auf offene Türen. Die SVP etwa erachtet die Abschaffung der lebenslänglichen Witwenrente «als längst fälligen Schritt».
Strassburg als Auslöser
Ins Rollen gebracht hat die Reform ein Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg. Dieser hatte die Schweiz verurteilt, weil Frauen und Männer nicht gleichbehandelt worden sind. So erhielten Witwen etwa lebenslang Unterstützung, Witwer nur, bis das jüngste Kind volljährig war. Derzeit gilt eine Übergangslösung, doch nun will der Bund eine definitive Lösung. Geplant ist, dass die Neuregelung ab 2026 in Kraft tritt.