Bundesrat hat entschieden
Keine lebenslangen Renten mehr für Witwen

Lebenslange Witwen- und Witwerrenten soll es nicht mehr geben. Der Bundesrat will künftig alle Verwitweten gleich behandeln – und sparen.
Publiziert: 08.12.2023 um 13:01 Uhr
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Aktualisiert: 08.12.2023 um 15:36 Uhr
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Lebenslange Renten für Verwitwete soll es nach dem Willen des Bundesrates nicht mehr geben. (Symbolbild)
Foto: HENDRIK SCHMIDT

Wenn der Partner oder die Partnerin unerwartet stirbt, ist der Schock gross. Emotional und möglicherweise auch finanziell. Damit zumindest die Geldsorgen in den Hintergrund rücken, gibt es die Witwen- und Witwerrenten.

Der Bundesrat um Innenminister Alain Berset (51) muss diese Rente nun reformieren. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die Schweiz verurteilt, weil Frauen und Männer nicht gleich behandelt worden sind. So erhielten kinderlose Witwen früher in gewissen Fällen eine Rente, kinderlose Witwer nicht. Witwen erhielten zudem lebenslang Unterstützung, Witwer nur, bis das jüngste Kind volljährig war. Derzeit gilt eine Übergangslösung, doch nun will der Bund eine definitive Lösung.

Keine lebenslangen Renten mehr

Neu sollen die Gelder anhand der Betreuungs- und Erziehungszeit ausbezahlt werden – unabhängig vom Geschlecht und vom Zivilstand der Betroffenen. Eine Rente sollen Witwen und Witwer nur bis zum 25. Geburtstag des jüngsten Kindes erhalten. Länger, wenn ein erwachsenes Kind mit Behinderung betreut wird.

Die Vorlage ziele darauf ab, «Hinterbliebene in der Übergangsphase nach einem Todesfall oder solange sie unterhaltsberechtigte Kinder haben vorübergehend zu unterstützen», heisst es in der Medienmitteilung. Wer durch den Todesfall armutsgefährdet ist, kann ebenfalls weiterhin auf Unterstützung hoffen. Jedoch könnten lebenslange Renten, wie sie bisher möglich waren, wohl schon bald Geschichte sein. Es sei nicht «mehr gerechtfertigt, ohne Berücksichtigung der finanziellen Situation der Versicherten lebenslange Renten auszuzahlen.» Das System der lebenslangen Renten für Verwitwete entspreche nicht mehr der gesellschaftlichen Realität, schreibt der Bundesrat. Immer mehr Frauen seien erwerbstätig und die Rollen der Eltern seien anders verteilt.

Auch laufende Renten können aufgehoben werden

Wenn der Partner oder die Partnerin stirbt, sollen neu folgende Personen Geld bekommen:

  • Das hinterbliebene Elternteil mit Kindern, bis zum 25. Geburtstag des jüngsten Sprösslings. Ob das Paar verheiratet war oder nicht, spielt keine Rolle. Ist das Kind körperlich oder geistig behindert, ist auch eine Zahlung über das 25. Altersjahr möglich.
  • Hinterbliebene ohne Kinder erhalten während zwei Jahren eine Übergangsrente. Das gilt für verheiratete Paare sowie für geschiedene Personen, die von der verstorbenen Person einen Unterhaltsbeitrag erhielten.
  • Im Rahmen der Ergänzungsleistungen können Witwen und Witwer, die älter als 58 Jahre alt sind eine Rente bekommen, wenn der Tod einen Armutsfaktor darstellt. Der Bundesrat begründet dies mit den Schwierigkeiten für Ältere, eine Erwerbsarbeit zu finden oder das Arbeitspensum zu erhöhen.
  • In der Unfallversicherung gibt es eine Rente auch für Witwer, wenn sie beim Tod der Ehefrau Kinder ohne Rentenanspruch haben oder die Person älter als 45 ist.

Laufende Renten von Verwitweten ohne unterhaltsberechtigte Kinder, die vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes über 55 Jahre alt sind, sollen weiter ausbezahlt werden. Für Jüngere dagegen werden laufende Renten innerhalb von zwei Jahren ab Inkrafttreten aufgehoben.

Von der Reform nicht betroffen, sei der Anspruch auf eine Witwen- und Witwerrente der Pensionskasse, da in diesem Bereich keine Ungleichbehandlung zwischen Männern und Frauen bestehe, schreibt der Bund.

720 Millionen für die AHV sparen

Das Ganze ist auch eine Sparübung des Bundes. Der Bund hofft auf Einsparungen von rund 720 Millionen Franken in der AHV und rund 160 Millionen für den Bund.

Im Dezember 2021 bezogen rund 8900 Personen unter 50 Jahren und knapp 30'000 50- bis 59-Jährige eine Witwen- oder Witwerrente. Davon waren 7960 respektive 28'830 Frauen. Insgesamt erhalten laut Botschaftsentwurf zurzeit 175'850 Personen eine Witwen- oder Witwerrente in der Höhe von insgesamt 1,7 Milliarden Franken.

Der Bundesrat hat die Änderungen nun in die Vernehmlassung bei Kantonen, Verbänden und anderen interessierten Kreisen geschickt. Diese dauert bis zum 29. März 2024. Bereits jetzt gibt es Kritik: Ein Frauen-Bündnis lanciert eine Manifest für bessere Frauenrenten. «Wir wehren uns gegen eine weitere Abbauvorlage bei den Witwenrenten», sagt Unia-Chefin Vania Alleva (54), die das Manifest mitlanciert hat. Stattdessen fordern sie eine Verbesserung durch die Einführung einer 13. AHV-Rente.

(bro/SDA)

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