Der Bundesrat hat seine Pläne zur Reform der AHV-Hinterlassenenrenten konkretisiert. So sollen etwa Witwen und Witwer gleichgestellt werden. Heute gibt es nämlich noch Unterschiede. So erhalten beispielsweise kinderlose Witwen in gewissen Fällen eine Rente, kinderlose Witwer nicht. Die Witwen-Renten galten zudem lebenslang, die Witwer-Renten nur bis zur Volljährigkeit der Kinder.
Die Ungleichbehandlung wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kritisiert, weshalb eine Anpassung nötig wird. Das Innendepartement von SP-Bundesrat Alain Berset (51) hat nun die Eckwerte für die geplante Reform präsentiert, die er im Herbst in die Vernehmlassung geben will.
Neu sollen Witwen- und Witwer-Renten an Eltern unabhängig vom Zivilstand maximal bis zum 25. Geburtstag des Kindes ausgezahlt werden. Somit erhalten auch unverheiratete Väter und Mütter eine solche Rente.
Sparprogramm für Bund und AHV
Doch ansonsten handelt es sich um ein Sparprogramm, denn neue Witwen-Renten werden künftig nicht mehr lebenslang ausbezahlt. Für bestehende Renten sind teilweise Abfederungsmassnahmen vorgesehen. So werden etwa die Renten von über 55-Jährigen nicht angetastet. Eine Besitzstandgarantie gilt auch für über 50-Jährige, die Ergänzungsleistungen beziehen.
Die Reform soll den Bund ab 2026 um jährlich mindestens 100 Millionen Franken entlasten, die AHV-Kasse um 500 Millionen. 2035 soll das neue System seine volle Wirkung entfalten und den Bund um 160 Millionen und die AHV um 810 Millionen Franken entlasten. Im Herbst will Berset eine konkrete Vorlage in die Vernehmlassung geben.
Widerstand markiert bereits der Gewerkschaftsbund. «Noch bevor die Erhöhung des Rentenalters der Frauen in Kraft tritt, schreitet der Bundesrat munter mit einem weiteren Abbau der Frauenrenten voran», wettert er in einer Mitteilung. «Anstatt die Renten der Frauen zu erhöhen und die von ihnen geleistete Betreuungs- und Erziehungsarbeit mit anständigen Renten zu sichern, sollen die Witwen-Renten um 810 Millionen gekürzt werden.»
Kinderrenten werden nicht angetastet
Einen «Lichtblick» sehen die Gewerkschaften dann aber doch. Der Bundesrat lässt nämlich die Finger von den AHV-Kinderrenten. Tatsächlich hat Bersets Innendepartement zwei Varianten analysiert. Wobei es schon im Vorfeld klarmachte, dass es die Kinderrenten eigentlich nicht antasten will. So warnten Berset Leute bereits in der Ämterkonsultation, Massnahmen im AHV-Bereich seien «politisch schwierig, insbesondere angesichts der CS-Geschichte».
Nun wollte auch der Gesamtbundesrat weder von einer Streichung noch einer Kürzung der AHV-Kinderrenten etwas wissen, wie der Bund in einer Medienmitteilung schreibt. «Beide Massnahmen wären für die wirtschaftliche Situation von Rentnerinnen und Rentnern mit Familienpflichten zu einschneidend und die erzielten Einsparungen würden kaum ins Gewicht fallen.»