Bund schickt Finanzierung der 13. AHV-Rente ins Parlament
Erhöhung der Mehrwertsteuer soll nächstes Jahr vors Volk

Das Parlament kann über die Finanzierung der 13. AHV-Rente entscheiden. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft an die Räte verabschiedet. Zur Debatte steht eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und eine Senkung des Bundesbeitrages an die AHV.
Publiziert: 16.10.2024 um 13:00 Uhr
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Aktualisiert: 16.10.2024 um 14:39 Uhr
Das Volk wird sich voraussichtlich 2025 über die Finanzierung der im März an der Urne gutgeheissenen 13. AHV-Rente äussern. (Archivbild)
Foto: ENNIO LEANZA

Der Bundesrat erntete mit seinen Vorschlägen für die Finanzierung der im März an der Urne beschlossenen 13. AHV-Rente laute Kritik. In seiner Botschaft hält er dennoch daran fest: Der «Dreizehnte» soll allein durch eine Mehrwertsteuererhöhung finanziert werden. Zudem will der Bund als Sparmassnahme seinen Beitrag an das Sozialwerk kürzen.

Der Mehrwertsteuer-Normalsatz soll damit um 0,7 Prozentpunkte erhöht werden – von heute 8,1 auf 8,8 Prozent. Der Sondersatz für die Hotellerie soll zudem um 0,4 Prozentpunkte auf 4,2 Prozent und der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs von 2,6 auf 2,8 Prozent steigen. Diese Mehreinnahmen sollen die AHV bis 2030 im Gleichgewicht halten.

Finanzierung wird nächstes Jahr vors Volk kommen

Ausbezahlt werden soll der «Dreizehnte» erstmals ab Dezember 2026. Und dies an alle, die zu diesem Zeitpunkt Anspruch auf eine AHV-Rente haben. Die zusätzliche Rente darf nicht dazu führen, dass AHV-Bezügerinnen und -Bezügern die Ergänzungsleistungen gekürzt werden. Dieser Vorschlag stiess in der Vernehmlassung mehrheitlich auf Zustimmung.

Zuerst geht es jedoch an die Urne: Bei einer Erhöhung der Mehrwertsteuer muss das Stimmvolk das letzte Wort haben. Damit die zusätzliche AHV-Rente rechtzeitig kommt, soll dies spätestens im September 2025 geschehen. Zuvor – spätestens bis im März 2025 – muss das Parlament die Vorlage fertig beraten haben. 

Bund will als Sparmassnahme weniger beitragen

Weiter will der Bundesrat den Bundesbeitrag an die AHV von heute 20,2 Prozent auf neu 19,5 Prozent der Ausgaben der ersten Säule senken. Hintergrund ist die angespannte Finanzlage. Statt rund 850 Millionen Franken müsste der Bund so noch rund 450 Millionen Franken für die 13. AHV-Rente auslegen.

Dass der Bund eine Finanzierung der 13. AHV-Rente mittels Mehrwertsteuererhöhung plant, war bereits seit August bekannt. Denn pochten die Linken auf eine Finanzierung durch Lohnprozente, gingen dagegen insbesondere SVP, FDP und Wirtschaftsverbände auf die Barrikaden. Der Bundesrat folgte dem bürgerlichen Willen.

Linke gleich doppelt enttäuscht

Wie die SP mitteilt, will sie sich im Parlament weiterhin für eine Finanzierung mittels Lohnprozente einsetzen. «So würden die Einkommensunterschiede besser berücksichtigt», schreibt SP-Ständerätin Flavia Wasserfallen (45) in der Mitteilung. Enttäuscht zeigt sich die SP auch über die Senkung des Bundesbeitrags. Das Stimmvolk habe sich für eine Stärkung der AHV ausgesprochen. Der Entscheid des Bundesrats ginge gegen den Willen der Bevölkerung und sei daher inakzeptabel.

Auch aus bürgerlichen Kreisen kommt zumindest teilweise Kritik: «Chance verpasst!», schreibt GLP-Vizepräsidentin und Nationalrätin Melanie Mettler (46) auf dem Kurznachrichtendienst X. Zwar sei es erfreulich, dass der Bundesrat auf weitere Lohnbeiträge verzichte. Doch mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer als Zwischenlösung verschiebe er, die demografischen Herausforderungen bei der AHV gesamtheitlich zu lösen.

Vielleicht packen Bund und Parlament dafür die nächste Chance. Denn eine weitere AHV-Reform steht bald bevor: Der Auftrag des Parlaments, bis 2026 Pläne für eine nächste umfassende AHV-Revision ab 2030 vorzulegen, liegt beim Bundesrat.

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