Auf einen Blick
Nicht ein oder zwei, sondern gleich drei Babys hat Manuela Wirz im März 2004 auf die Welt gebracht: dreifaches Glück. Doch für sie war die Geburt der Drillinge auch der Beginn einer langen Leidensgeschichte – gesundheitlich und finanziell.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
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61 Jahre alt ist Wirz inzwischen, die Kinder sind erwachsen – doch die Nachwehen der Drillingsgeburt dauern bis heute an. Und Wirz wird sie auch noch spüren, wenn sie dereinst pensioniert wird. Denn hätte sie seinerzeit nicht drei Babys aufs Mal, sondern im Abstand von jeweils zwei oder drei Jahren bekommen, wäre ihr Blick auf die künftige AHV-Rente zumindest ein bisschen rosiger. Der Grund dafür sind die Erziehungsgutschriften.
Lebenslange Schwangerschaftsfolgen
Blicken wir zurück. Für Manuela Wirz hatten bereits Schwangerschaft und Geburt schwerwiegende Folgen. Ihre untere Wirbelsäule deformierte sich, zudem riss ihre Symphyse, die vordere Verbindung der Beckenhälften. Ihre drei Babys konnte sie nach der Geburt nicht selbst aus dem Bett nehmen, geschweige denn tragen.
Auch 20 Jahre später plagen sie noch starke Rückenschmerzen. Und sie leidet an Arthrose.
Einer Vollzeitarbeit konnte Manuela Wirz seit der Geburt nicht mehr nachgehen. Nur Teilzeit schaffte sie es, in einer Galerie auszuhelfen. Zwei ihrer Anträge auf eine Invalidenrente wurden abgelehnt. Einen dritten Antrag reichte sie vor zwei Jahren ein. Die Abklärungen laufen noch.
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Finanziell hatte die Familie bereits seit der Geburt zu kämpfen. Das Geld fehlte an allen Ecken und Enden, so dass die Stiftung SOS Beobachter eine externe Betreuungsperson finanzierte.
Vier Jahre nach der Geburt der Drillinge trennten sich die Eltern. Wirz erhielt das alleinige Sorgerecht und musste bei der Gemeinde Sozialhilfe beantragen. Denn trotz den Alimentenzahlungen ihres Ex-Manns reichte das Geld nicht aus. «Ich kämpfte nonstop mit finanziellen Sorgen und musste gleichzeitig schauen, dass es den Kindern gut geht.»
Angst vor Altersarmut
Nun löst der Gedanke an die bevorstehende Pension bei Wirz Angst und Unbehagen aus. Stichwort: Altersarmut. Die einzige Hoffnung, ihre Rente zumindest ein wenig aufzubessern, sah sie in den sogenannten Erziehungsgutschriften.
Diese fiktiven Einkommen – eine Art von Kompensation für geleistete Erziehungsarbeit – werden dem AHV-Konto von Eltern gutgeschrieben und erhöhen so deren zukünftige Rente. Erziehungsgutschriften erhalten Eltern ab dem Folgejahr der Geburt bis zum 16. Altersjahr des Kindes.
Die Krux: Wer mehrere Kinder unter 16 Jahren hat, kann die Erziehungsgutschriften nicht kumulieren. Ein Elternpaar mit zwei Kindern, die einen Altersunterschied von drei Jahren haben, erhält Erziehungsgutschriften für den Zeitraum von insgesamt 19 Jahren (vom Folgejahr der Geburt des ersten Kindes bis zum 16. Altersjahr des zweiten Kindes; 3 plus 16 Jahre).
Das benachteiligt die Eltern von Mehrlingen, so jedenfalls sieht es Manuela Wirz. Weil ihre Kinder alle gleich alt sind, bekommt sie nur Erziehungsgutschriften für 16 Jahre. Hätte Wirz ihre drei Kinder im Abstand von je zwei Jahren bekommen, würden ihr 20 Jahre gutgeschrieben, ihre AHV-Rente wäre dereinst um monatlich 50 bis 80 Franken höher.
Ihr sei bewusst, dass diese Regelung zwar rechtlich korrekt ist, doch das System sei «total ungerecht» und nehme zu wenig Rücksicht auf spezielle Familienkonstellationen. Für Wirz wäre eine Gesetzesänderung «bitter nötig»: «Sonst landen immer mehr Familien in der Armutsfalle.»