Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Zahltag
Welche Lohn-Abzüge sind wirklich zwingend und zulässig?

Wie viel Lohn kann ich verlangen? Der Beobachter erklärt, wie du dich auf Lohngespräche vorbereiten und was du tun kannst, wenn dein Chef den Lohn nicht auszahlt. Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um den Zahltag.
Publiziert: 15.10.2024 um 12:46 Uhr
Was am Ende von deinem Lohn im Portemonnaie handelt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Foto: Keystone
Anne Sciavilla
Lucia Schmutz
Anne Sciavilla und Lucia Schmutz
Beobachter

Wie viel Lohn kann ich verlangen?

Lohn ist in erster Linie Verhandlungssache – deshalb sollten Sie sich auf das Lohngespräch gut vorbereiten. Informieren Sie sich, was in Ihrer Branche, Funktion und Region üblicherweise bezahlt wird (siehe Lohnrechner).

Wann muss der Lohn auf meinem Konto sein?

Grundsätzlich muss der Lohn für die während eines laufenden Monats geleistete Arbeit bis zum letzten Tag dieses Monats ausbezahlt werden. 

In einem Arbeits-, Normalarbeits- oder Gesamtarbeitsvertrag kann etwas anderes vereinbart werden. Das Bundesgericht hält aber fest, dass eine Vereinbarung, wonach der Lohn erst am 15. des Folgemonats ausbezahlt wird, nicht gültig ist.

Artikel aus dem «Beobachter»

Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

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Andere Abmachungen sind übrigens oft in Branchen anzutreffen, in denen der Lohn vom Umsatz abhängig ist oder die Abrechnung auf den letzten Tag des Monats nicht fertiggestellt werden kann.

Bekomme ich eine schriftliche Lohnabrechnung?

Der Arbeitgeber muss Ihnen eine schriftliche Abrechnung übergeben, aus der alle Lohnbestandteile und -abzüge hervorgehen. Üblicherweise geschieht dies mit jeder Lohnzahlung. Für die Steuererklärung muss er Ihnen einmal im Jahr einen detaillierten Lohnausweis aushändigen.

Was kann ich tun, wenn mir der Chef den Lohn nicht auszahlt?

Mahnen Sie ihn. Klare Verhältnisse werden durch die Erwähnung einer kurzen Zahlungsfrist von drei bis fünf Tagen geschaffen. Läuft die Frist ab und ist keine Kontobewegung ersichtlich, können Sie eine zweite Mahnung nachschicken.

Wichtig ist, dass Sie dem Arbeitgeber ankündigen, dass Sie nach ungenutztem Verstreichen der Frist die Arbeit niederlegen werden. Denn wenn der Arbeitgeber mit der Lohnzahlung im Rückstand ist, muss der Arbeitnehmer nicht mehr zur Arbeit erscheinen. Und zwar so lange, bis der Lohn überwiesen ist.

Muss mir der Arbeitgeber einen Vorschuss geben?

Ja. Wenn sich der Arbeitnehmer in einer finanziellen Notlage befindet, muss ihm der Arbeitgeber mit einem Vorschuss entgegenkommen – allerdings nur im Rahmen der bereits geleisteten Arbeit.

Wann verjähren Lohnforderungen?

Arbeitsrechtliche Forderungen verjähren grundsätzlich nach fünf Jahren. Wenn der Lohn nicht überwiesen wurde, beginnt die Frist im Moment zu laufen, da der Lohn hätte bezahlt werden müssen. Diese Frist kann übrigens mit einem Zahlungsbefehl oder mit einer Klage unterbrochen werden.

Gibt es ein Recht auf Dienstaltersgeschenke?

Gesetzlich sind Dienstaltersgeschenke nicht geregelt. Geschuldet sind sie nur, wenn sie in einem Arbeits- oder Gesamtarbeitsvertrag zugesichert wurden oder im Betrieb des Arbeitgebers seit Jahren fester Brauch sind.

Wie kann ich den Lohn für nicht bezogene Ferientage am Ende des Arbeitsverhältnisses berechnen?

Dazu gibt es diverse Berechnungsformeln. Um den Geldwert der nicht bezogenen Ferientage zu bestimmen, ist der Monatslohn (inkl. Anteil eines allfälligen 13. Monatslohns) in einen Taglohn umzurechnen. Wenn man davon ausgeht, dass ein Monat durchschnittlich 21.75 Arbeitstage hat, ergibt sich folgende Formel: Monatslohn : 21.75 = Taglohn. Dieser Taglohn ist mit der Anzahl der offenen Ferientage zu multiplizieren.

Wichtig: Bei der Auszahlung von Ferientagen am Ende des Arbeitsverhältnisses ist auf der ausbezahlten Summe wiederum ein Ferienzuschlag geschuldet. Dieser beträgt bei einem Ferienanspruch von vier Wochen 8,33 Prozent, bei fünf Wochen 10,64 Prozent und bei sechs Wochen 13,04 Prozent.

Welche Abzüge vom Bruttolohn sind zulässig?

  • Beiträge an AHV/IV/EO: Arbeitnehmer und -geber je zur Hälfte, total je 5,3 Prozent.

  • Arbeitslosenversicherung: Bis zu einem Jahreslohn von 148’200 Franken bezahlt der Arbeitnehmer 1,1 Prozent, der Arbeitgeber gleich viel.

  • Unfallversicherung: Sie ist obligatorisch bis zu einem Jahreslohn von 148’200 Franken. Der Arbeitgeber zahlt die Prämie für die Betriebsunfallversicherung (BU), der Arbeitnehmer jene der Nichtbetriebsunfallversicherung (NBU). Der Abzug variiert je nach Beruf.

  • Pensionskasse: Obligatorisch versichert sind Jahreslöhne zwischen 22’050 und 88’200 Franken; die Abzüge sind von der Versicherung und vom Alter der versicherten Person abhängig.

Zu diesen obligatorischen Sozialabzügen kommen noch vertraglich vereinbarte Abzüge, zum Beispiel der Anteil für die Prämie der Krankentaggeldversicherung. Der Arbeitgeber muss sich mindestens zur Hälfte daran beteiligen.

Mit welchen Abzügen muss ich bei der Mutterschaftsentschädigung rechnen?

Mit allen ausser den Unfallversicherungsprämien. Die Arbeitnehmerin ist während des Mutterschaftsurlaubs bewusst von der Prämienpflicht befreit – sie ist also gratis gegen Unfall versichert. Da die Mutterschaftsentschädigung aber als Einkommen gilt, sind alle anderen Abzüge wie gewohnt vorzunehmen.

Auch die Beiträge an die Pensionskasse sind während des Mutterschaftsurlaubs zu leisten. Sie fallen gleich aus wie vor der Geburt: Der Arbeitgeber bezahlt weiterhin seinen Anteil, während jener der Mutter direkt von der Mutterschaftsentschädigung abgezogen wird.

Habe ich Anspruch auf Familienzulagen?

Arbeitnehmer erhalten für Kinder bis zum 16. Altersjahr grundsätzlich eine Kinderzulage von 200 Franken pro Monat. Für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Altersjahr gibt es eine Ausbildungszulage von 250 Franken.

Seit dem 1. August 2020 wird, sofern das Kind das 15. Altersjahr vollendet hat, bereits mit Beginn der nachobligatorischen Ausbildung anstelle einer Kinderzulage eine Ausbildungszulage ausgerichtet. Die Kantone können höhere Zulagen vorsehen. Wenn beide Elternteile erwerbstätig sind, legt das Bundesgesetz über die Familienzulagen fest, welcher Elternteil die Zulagen erhält.

Welche Abzüge kommen beim Krankentaggeld zur Anwendung?

Bei den Geldern der Krankentaggeldversicherung handelt es sich – anders als bei der Mutterschaftsentschädigung – nicht um einen AHV-pflichtigen Lohn. Deshalb sind darauf keine AHV-, IV-, EO- und ALV-Beiträge abzurechnen, auch kein Prämienabzug für die Unfallversicherung.

Nur im Falle, dass der Arbeitgeber das Krankentaggeld von in der Regel 80 Prozent auf 100 Prozent aufstocken sollte, sind auf den 20 Prozent die üblichen Sozialabzüge in Abzug zu bringen. Für die Beiträge an die berufliche Vorsorge ist das Pensionskassenreglement ausschlaggebend, das bei Arbeitsunfähigkeit Prämienbefreiung vorsehen kann.

Was ist die Quellensteuer?

Bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Niederlassungsbewilligung C, aber mit Wohnsitz in der Schweiz, zieht der Arbeitgeber zusätzlich zu den Sozialversicherungsbeiträgen eine Quellensteuer ab. Sie tritt an die Stelle der Steuern, die Schweizer Bürger via Steuererklärung bezahlen. Auch nicht in der Schweiz wohnhafte Personen können quellenbesteuert werden, etwa Grenzgänger.

Wem gehört das Trinkgeld?

Trinkgelder sind in erster Linie für den Arbeitnehmer und nicht für den Arbeitgeber bestimmt. Deshalb haben Arbeitgeber nicht das Recht, Trinkgelder herauszuverlangen.

Weisungen, wonach Trinkgelder in einen gemeinsamen Topf einzuzahlen sind, der allen Arbeitnehmern zugutekommt, sind aber zulässig. Dabei ist den Arbeitnehmern bei der Verwendung der Gelder zumindest ein Mitspracherecht einzuräumen.

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