Auf einen Blick
- AHV-Beitragspflicht: Dezember-Geborene zahlen länger ein als Januar-Geborene
- Unterschiedliche Regeln für Beginn und Ende der AHV-Beitragspflicht
- Daraus summieren sich 270 Millionen Franken Mehreinnahmen
Es betrifft vor allem Leute, die in diesen Tagen ihren Geburtstag feiern. Je später im Jahr man geboren ist, desto länger muss man in die AHV einzahlen. Ein Beispiel: Wer im Dezember geboren ist, zahlt elf Monate länger ein als jemand, der im Januar Geburtstag hat.
Von diesen Beiträgen profitieren Pensionierte allerdings nicht. Sie führen in der Regel nicht zu einer höheren AHV-Rente. Wie kommt es zu dieser absurden Strafe?
Unterschiedliche Regeln
Grund für die Ungleichbehandlung sind die unterschiedlichen Regeln für Beginn und Ende der AHV-Beitragspflicht, wie der «Tages-Anzeiger» schreibt. Das erste Mal in die AHV einzahlen müssen alle Erwerbstätigen ab 1. Januar nach dem 17. Geburtstag. Alle Nichterwerbstätigen starten am 1. Januar nach dem 20. Geburtstag.
Der Geburtstag spielt beim Beitragsbeginn also keine Rolle. Beim Beitragsende allerdings schon: Im Normalfall muss man bis zum Ende des Monats zahlen, in dem man das Rentenalter erreicht. Wer im Dezember Geburtstag hat, muss also den ersten Beitrag gleichzeitig zahlen wie ein Januar-Geborener, der im gleichen Jahr auf die Welt kam. Er kann aber erst elf Monate später aufhören, in die AHV einzuzahlen.
3900 Franken mehr
Der «Tages-Anzeiger» illustriert die Geburtstagsstrafe mit einem Rechenbeispiel. Man nehme eine Person, die im Dezember Geburtstag hat und jährlich 80'000 Franken verdient. 10,6 Prozent werden für AHV, IV und EO fällig. Insgesamt sind das 7800 Franken Sozialabgaben, wobei die Hälfte davon der Arbeitgeber zahlt. 3900 Franken zahlt die Person also selbst – Beiträge, die ein Januar-Kind gar nie zu entrichten hätte.
Den allermeisten Schweizerinnen und Schweizern bringen diese Beiträge nichts. Sie können lediglich dabei helfen, Beitragslücken zu stopfen. Allerdings haben laut dem Bundesrat nur zwei Prozent der Bevölkerung solche Lücken.
Beiträge sind «von grosser Bedeutung»
Für die Finanzierung der AHV ist die Geburtstagsstrafe wichtig. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat für den «Tages-Anzeiger» eine Überschlagsrechnung gemacht: Die Beiträge würden sich auf maximal 270 Millionen Franken pro Jahr summieren.
Die Beiträge seien also «von grosser Bedeutung». Und aufgrund des ausgewiesenen Finanzbedarfs sei es sehr unwahrscheinlich, dass der Bundesrat ein früheres Ende der Beitragspflicht vorschlagen werde.