Bericht liegt vor
Kein Rechenfehler bei falscher AHV-Finanzperspektive

Den überhöhten Zahlen für die AHV-Finanzperspektive lag kein Rechenfehler zugrunde. Das ergab eine Administrativuntersuchung.
Publiziert: 06.12.2024 um 18:51 Uhr
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Aktualisiert: 06.12.2024 um 19:36 Uhr
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Das Bundesamt für Sozialversicherungen unter dem damaligen Direktor Stéphane Rossini (r.) hat festgestellt, dass die langfristigen Finanzperspektiven der AHV korrigiert werden müssen.
Foto: Keystone

Anfang August kam die Hiobsbotschaft vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV): Die Prognosen zu den AHV-Ausgaben sind falsch. Sie dürften bis 2033 rund 4 Milliarden Franken oder rund 6 Prozent tiefer ausfallen als zuvor berechnet. Die zuständige Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider (60) liess daraufhin eine Administrativuntersuchung einleiten, um zu klären, wie es zum Fehler kommen konnte.

Der Bericht liegt dem Innendepartement nun vor, wie es in einer Medienmitteilung heisst. Es hat den Bundesrat darüber informiert und wird den Bericht nun eingehend prüfen. 

Keine falschen Rechenoperationen

Diese Punkte hat das Innendepartement vorerst publik gemacht:

  • Es könne nicht von einem Rechenfehler gesprochen werden, ergab die Administrativuntersuchung. Dies, weil keine falschen Rechenoperationen vorlägen. Stattdessen waren es zwei Funktionen, welche die AHV-Ausgaben nach oben getrieben hätten. Sie seien nicht an sich falsch gewesen, aber nicht mit der «erforderlichen methodischen Tiefe» ins Modell implementiert worden. Darum hätten sie dann zu «unplausiblen Prognosen» geführt.
  • Weiter kann dem BSV laut dem Bericht kein Vorwurf zu einer verspäteten Kommunikation gemacht werden. Dies, weil der Aufarbeitungsprozess äusserst zeitintensiv gewesen sei. Mitte Mai ist im BSV erstmals der Verdacht aufgetaucht, dass bei der Berechnung der AHV-Ausgaben etwas nicht stimmen kann. Baume-Schneider wurde jedoch erst zwei Monate später informiert.
  • Der Bericht entlastet die involvierten Personen und den damaligen Dirketor des BSV, Stéphane Rossini (61): Ihnen könne keine Verletzung der Sorgfaltspflicht angelastet werden. Nach Bemerken der unplausiblen Prognosen konnte das Berechnungsprogramm von den Mitarbeitenden methodisch nicht mehr nachvollzogen werden. Laut dem Bericht liegt das an der mangelhaften Dokumentation des Berechnungsprogramms und den personellen Mängeln. Letzteres habe dazu geführt, dass die Qualitätskontrolle und der Wissenstransfer zum Berechnungsprogramm erschwert und teils verunmöglicht worden sei.

Massnahmen werden geprüft

Die düstere Perspektive des Bundesamtes für Sozialversicherungen hatte mutmasslich Einfluss auf Volksabstimmungen. Die Angaben fanden sich sowohl in den Abstimmungsunterlagen für den September 2022 als auch in jenen für die Abstimmung über die 13. AHV-Rente vom 3. März dieses Jahres.

Nun prüft das Innendepartement Massnahmen, um solche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden. Insbesondere bezüglich Qualitätskontrolle, Wissenstransfer und Prozessabläufe will man vorwärtsmachen. Der vollständige Bericht wird erst Anfang nächstes Jahr publik.

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