Abkommen geplant
Renten sollen in die Ukraine fliessen können

Geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer, die in der Schweiz arbeiten, sollen nach einer Rückkehr in ihr Land Renten von AHV und IV beziehen können. Die Schweiz und die Ukraine verhandeln über ein Sozialversicherungsabkommen, das frühestens in drei Jahren in Kraft tritt.
Publiziert: 06.12.2024 um 11:27 Uhr
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Aktualisiert: 06.12.2024 um 13:14 Uhr
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Geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer, die in der Schweiz arbeiten, sollen nach einer Rückkehr in ihr Land Renten von AHV und IV beziehen können.
Foto: Keystone
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Der Bundesrat hat am Freitag eingewilligt, Verhandlungen über ein Sozialversicherungsabkommen mit der Ukraine aufzunehmen. Die Ukraine ersuchte die Schweiz um die Aufnahme der Verhandlungen.

Das geplante Abkommen soll gemäss der Mitteilung die Sozialversicherungssysteme beider Länder koordinieren, die Gleichbehandlung der Versicherten gewährleisten und den Zugang zu Leistungen und die Rentenauszahlung in beiden Ländern erleichtern.

Künftig weniger Sozialhilfegeld nötig?

Im Auge hat der Bundesrat die Rückkehr der geflüchteten Ukrainer und Ukrainerinnen in ihr Heimatland. Für Menschen, die in die Sozialversicherungen eingezahlt hätten, werde die Rückkehr vereinfacht. Die Höhe der Renten hängt davon ab, wie lange Beiträge an AHV und IV bezahlt worden sind.

Zudem soll das Abkommen den Export von ukrainischen Renten in die Schweiz ermöglichen. Das soll dazu beitragen, dass Geflüchtete aus der Ukraine in der Schweiz weniger Geld von der Sozialhilfe benötigen. Auch die Zusammenarbeit der Behörden in beiden Ländern bei der Bekämpfung von Missbrauch und Betrug soll es erleichtern.

Das ausgehandelte Abkommen müssen die Parlamente in beiden Staaten genehmigen. In Kraft treten dürfte es frühestens in drei Jahren, wie der Bundesrat schreibt. In der Schweiz leben rund 66'500 ukrainische Bürger mit Status S. Der Bundesrat hat das Ziel gesetzt, dass bis Ende Jahr 40 Prozent dieser Geflüchteten einen Job antreten.

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