Die dritte Ausländergeneration soll nicht einfacher zum roten Pass kommen als heute. Die Staatspolitische Kommission des Ständerats will von einer weiteren Lockerung für die Drittgeneratiönler nichts wissen. Mit acht zu vier Stimmen empfiehlt sie einen Vorstoss zur Ablehnung, der die Einbürgerungshürden senken will.
Im Gegensatz zum Nationalrat, der in der Wintersession einer entsprechenden parlamentarischen Initiative mit 117 zu 73 Stimmen grünes Licht gab. Damals hatte sich etwa GLP-Nationalrätin Corina Gredig (35, ZH) dafür starkgemacht, das Einbürgerungsverfahren der Lebensrealität der dritten Generation anzunähern und damit mehr Menschen den roten Pass zu ermöglichen.
Denn obwohl das Stimmvolk 2017 grünes Licht gegeben hat für die erleichterte Einbürgerung der dritten Ausländergeneration, machen relativ wenige Gebrauch davon. Von den rund 25'000 betroffenen Personen nutzen jährlich nur etwa 800 das Angebot.
Heutige Hürden relativ hoch
Tatsächlich erschweren die heutigen Hürden auch das erleichterte Verfahren. So wird etwa eine Geburt in der Schweiz vorausgesetzt, ebenso der Besuch einer obligatorischen Schule in der Schweiz während mindestens fünf Jahren.
Für Schwierigkeiten sorgt vielmehr aber, dass die Drittgeneratiönler auch die Aufenthaltsrechte und Aufenthaltsdauern von Eltern und Grosseltern belegen müssen. Zudem müssen sie das Einbürgerungsgesuch vor dem 25. Altersjahr einreichen.
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In der zuständigen Ständeratskommission teilt nur eine Minderheit diese Sichtweise, wonach der Vorstoss «ein ernsthaftes Problem lösen würde», wie es in einer Mitteilung heisst.
Mehrheit will zuwarten
Die Mehrheit hingegen will zuwarten, denn eine Anpassung dränge sich derzeit nicht auf. «Die erleichterte Einbürgerung für die dritte Generation ist erst vor vier Jahren eingeführt worden», hält die Kommission fest. «Nun gilt es abzuwarten, bis mehr Informationen zur Entwicklung der Situation vorliegen, bevor eine neue Revision des Bürgerrechtsgesetzes eingeleitet wird.»
Der definitive Entscheid fällt in der Frühlingssession in der kleinen Kammer. Sagt der Ständerat Nein, ist der Vorstoss definitiv vom Tisch.