Eidgenössische Migrationskommission ruft Dritt-Generation auf
«Lasst euch einbürgern!»

Die Eidgenössische Migrationskommission fordert Ausländer dritter Generation auf, sich erleichtert einbürgern zu lassen. Denn eine Übergangslösung für eine bestimmte Altersgruppe läuft bald aus.
Publiziert: 08.04.2022 um 11:30 Uhr
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Noch bis Februar nächsten Jahres können sich Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation erleichtert einbürgern lassen, auch wenn sie über 25 Jahre alt sind.
Foto: Keystone

Erleichterte Einbürgerungen für Personen der dritten Ausländergeneration sind für Personen zwischen 25 und 40 Jahren noch bis Mitte Februar 2023 möglich. Die Eidgenössische Migrationskommission (EKM) fordert diese Altersgruppe auf, die Gelegenheit am Schopf zu packen, um sich politisch engagieren zu können.

Um die Zukunft der Schweiz zu gestalten, brauche es die Mitsprache und das politische Engagement aller, hiess es am Freitag in einer Mitteilung der EKM. Die Personen der dritten Ausländergeneration seien in der Schweiz geboren, fühlten sich als Teil der Gesellschaft und nähmen am beruflichen und sozialen Leben teil. Sie seien Einheimische - ohne Schweizer Pass und in ihren politischen Rechten eingeschränkt.

Mehr Engagement für bessere Politik

Dies ist aus Sicht der EKM verlorenes Potenzial, denn diese Menschen hätten auf Bundesebene und in vielen Kantonen und Gemeinden kein Stimm- und Wahlrecht und für politische Ämter könnten sie sich nicht zur Verfügung stellen. Die EMK sei überzeugt, dass die Schweiz besser funktioniere, wenn sich diese Personen auch politisch engagieren können.

Ein Viertel aller erwachsenen Bewohnerinnen und Bewohner der Schweiz sei wegen des fehlenden Schweizer Passes von der politischen Mitbestimmung ausgeschlossen. Davon sind laut EMK rund 350'000 Ausländerinnen und Ausländer, die hier geboren sind, rund ein Zehntel von ihnen gehört zur dritten Generation.

Übergangslösung für über 25-Jährige

Junge Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern bereits in der Schweiz gelebt haben und die selber in der Schweiz geboren sind, können sich seit Februar 2018 erleichtert einbürgern lassen, allerdings nur bei Einreichung des Gesuchs bis zum vollendeten 25. Altersjahr.

Bis zum 15. Februar 2023 besteht jedoch wegen einer Übergangslösung die Möglichkeit der erleichterten Einbürgerung auch noch für Personen, die älter als 25 und jünger als 40 Jahre sind. (SDA)

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