GLP-Nationalrätinnen fordern Lockerungen
7 Jahre sollen für Einbürgerung reichen

Wer als Ausländer den Schweizer Pass will, muss zuerst zehn Jahre in der Schweiz leben. Die GLP-Nationalrätinnen Katja Christ und Corina Gredig fordern nun eine Lockerung der Einbürgerungspraxis.
Publiziert: 21.03.2022 um 11:36 Uhr
|
Aktualisiert: 08.04.2022 um 11:26 Uhr
1/5
GLP-Nationalrätin Katja Christ will die Einbürgerungshürden senken.
Foto: Keystone
Ruedi Studer

Die Grünliberalen schärfen ihr gesellschaftspolitisches Profil weiter. Nach dem Grosserfolg bei der Ehe für alle packen sie nun ein ungleich heisseres Eisen an: die Einbürgerungspolitik.

Die beiden Nationalrätinnen Katja Christ (49, BS) und Corina Gredig (34, ZH) zielen mit verschiedenen Vorstössen auf eine Lockerung auf dem Weg zum Schweizer Pass ab. Sie plädieren für «faire Spielregeln bei der Einbürgerung». So betiteln sie auch ihr Vorstosspaket.

Rascher einbürgern

Geht es nach den beiden GLP-Politikerinnen, sollen Ausländerinnen und Ausländer schneller eingebürgert werden können. So soll künftig bereits nach sieben statt zhen Jahren Aufenthalt in der Schweiz ein Einbürgerungsgesuch gestellt werden können.

«Die Einbürgerungsrate der Schweiz ist im internationalen Vergleich tief», sagt Christ dazu. Zu den Gründen dafür zählt sie neben der langen Wohnsitzfrist auch komplizierte Prozesse über alle drei Staatsebenen, lange Verfahrensdauern sowie teilweise hohe Gebühren.

Seit 2018 sei es zudem noch schwieriger geworden, den Schweizer Pass zu bekommen, da damals die Bedingungen teils verschärft wurden. So gelten seither etwa höhere sprachliche Anforderungen und Sozialhilfeempfänger können kein Gesuch stellen.

Auch kantonale Fristen senken

Gredig will auch bei der kantonalen Mindestaufenthaltsdauer ansetzen. Gilt heute eine Frist von zwei bis fünf Jahren, soll diese auf ein bis drei Jahre sinken. «Die aktuellen Anforderungen bei Einbürgerungen passen nicht zu einer zunehmenden gesellschaftlichen Realität einer mobilen Bevölkerung», erklärt sie dazu. Die Bevölkerung sei nicht mehr so ortsgebunden.

«Viele Personen ziehen aufgrund ihres Arbeits- oder Ausbildungsorts um und zwar über kommunale und kantonale Grenzen hinweg», so Gredig. Für die heutige Einbürgerung stelle diese mobile Gesellschaft ein Hindernis dar. «Ein berufs- oder ausbildungsbedingter Umzug kann die Einbürgerung daher um Jahre verzögern.»

Es sei nicht nachvollziehbar, warum Einbürgerungswilligen selbst der Umzug in eine Nachbargemeinde über längere Zeit verwehrt werden soll, wenn es längst zur Schweizer Lebensweise gehöre, umzuziehen. «Die teilweise hohen Mindestaufenthaltsdauern in Gemeinden sind ein Relikt aus früheren Zeiten.»

Lockerungen für Kinder

Die Kriterien lockern will Gredig zudem bei Kindern, die in der Schweiz aufgewachsen sind beziehungsweise mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule besucht haben. Diese seien integriert und mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut, weshalb diese Kriterien für die betroffenen Kinder nicht mehr speziell geprüft werden müssten.

«Wenn wir von der Stärke unserer Volksschule überzeugt sind, sollten wir davon ausgehen, dass jemand, der unsere Volksschule besucht hat, einen genügend hohen Integrationsgrad hat und mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut ist», sagt Gredig. Das heute geltende Bürgerrecht führe dazu, «dass rund eine halbe Million Menschen, die praktisch ihre ganze Kindheit in der Schweiz verbracht haben, kein Mitspracherecht haben».

Keine Einbürgerung durch Gemeindeversammlung mehr

Nicht nur bei den Fristen und Kriterien wollen die Grünliberalen schrauben. Christ will auch das öffentliche «Zurschaustellen» von Einbürgerungswilligen beenden. Sprich: Über ein Einbürgerungsgesuch soll von einem Parlament, einer Exekutive, einer Behördenkommission oder einem vergleichbaren Gremium entschieden werden – aber «nie von den Stimmberechtigten einer Gemeindeversammlung».

In einigen Gemeinden wird nämlich noch heute über Einbürgerungsgesuche an der Gemeindeversammlung abgestimmt. Hier könne die Objektivität schlicht nicht gewährleistet werden, findet die Baslerin, «was zu Diskriminierungen – zum Beispiel aufgrund der Herkunft – führen kann».

Von einer Lockerung profitiere auch die Schweiz, sind die beiden GLP-Nationalrätinnen überzeugt. Christ: «Damit wird nicht nur das Mitbestimmungs- und Zugehörigkeitsgefühl gestärkt, sondern für beide Seiten sind auch Rechte und Pflichten geklärt.»

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?