Neue hohe Hürden
Sozialhilfe wird zum Einbürgerungs-Killer

Wer sich im Kanton Aargau einbürgern lassen will, darf während zehn Jahren keine Sozialhilfe bezogen haben. Dies sieht das verschärfte Einbürgerungsgesetz vor.
Publiziert: 21.01.2020 um 11:47 Uhr
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Aktualisiert: 25.02.2021 um 11:11 Uhr
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Den roten Pass soll nur erhalten, wer zehn Jahre keine Sozialhilfe bezog.
Foto: Keystone

Das Kantonsparlament beschloss die Verschärfung auf Antrag der bürgerlichen Parteien. Es gehe um eine Wertschätzung gegenüber dem Schweizer Bürgerrecht, hiess es.

Wer das Erfordernis der Teilnahme am wirtschaftlichen Leben nicht erfülle, solle nicht eingebürgert werden, führen SVP, FDP und CVP an. Der Aargau gehe «mit gutem Beispiel voran».

Von einer «kollektiven Strafe» sprechen die Gegner des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht. Einkommensschwache Personen würden diskriminiert, hält die SP fest.

Kompromiss war fünf Jahre

Alle Nachbarkantone hätten die vom Bund 2018 eingeführte Wartefrist von drei Jahren übernommen. Der Aargau werde zur «ultrakonservativen Insel». Auch die Grünen lehnen das Gesetz ab.

Im Parlament war der vom Regierungsrat unterstützte Kompromiss mit einer Wartefrist von fünf Jahren gescheitert. Die Linken erreichten im Grossen Rat mit dem sogenannten Behördenreferendum, dass das Volk nun das letzte Wort hat.

Das neue Einbürgerungsgesetz sieht eine weitere Verschärfung der Mindestvorgaben des Bundes vor. So sollen Personen bereits vor dem Einreichen des Gesuchs einen staatsbürgerlichen Test bestehen müssen. Es geht um Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in der Schweiz.

Drei Viertel muss richtig sein

Bei der vom Kanton zur Verfügung gestellten Prüfung müssen am Computer 45 aus rund 330 Fragen beantwortet werden – als Multiple Choice. Nur wer mindestens bei drei Vierteln der Fragen richtig liegt, kann das Einbürgerungsverfahren durchlaufen. Die Gemeinde hat die Möglichkeit, die Grundkenntnisse weiterhin bei einem Einbürgerungsgespräch zu überprüfen.

Die aargauische Politik tut sich schwer mit der Anpassung des kantonalen Gesetzes an die seit 2018 geltenden Vorgaben des Bundes. Im Kantonsparlament scheiterte im Mai 2017 eine erste Vorlage.

Der SVP waren die Bestimmungen zu wenig streng, und der SP gingen sie zu weit. Der Regierungsrat stellte sicher, dass die Bundesvorgaben über das Schweizer Bürgerrecht auch im Aargau angewendet werden können. (SDA)

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