Sie ist heute Juristin, lebt seit mehr als zwei Dritteln ihres Lebens in der Schweiz. Sie spricht Mundart wie alle andern im Dorf, war mit ihren Kindern an der Fasnacht und besuchte die 1.-August-Feier in der Gemeinde. Doch für die Behörden von Hochdorf LU reichte das nicht, um den Schweizer Pass zu bekommen. Zweimal lehnten sie ein Einbürgerungsgesuch der heute 33-jährigen Frau, die aus dem Kosovo stammt, ab. Zuvor hatte diese bereits ein Gesuch von sich aus wieder zurückgezogen, weil ihr wegen einer Verkehrsbusse dazu geraten worden war.
Doch nun, 15 Jahre nach dem ersten Gesuch, hat die gebürtige Kosovarin den Kampf gegen die Schweizer Behörden gewonnen. Mitte Dezember habe ihr der Kanton Luzern das Schweizer Bürgerrecht bestätigt, schreiben die Tamedia-Zeitungen. Sie hatten bereits im Frühling dieses Jahres über den Fall berichtet.
Umstrittener Lebensmittelpunkt
Der positive Bescheid erfolgte, nachdem die Frau Verwaltungsbeschwerde gegen die erneute Ablehnung eingereicht hatte. Die gebürtige Kosovarin war 1998 im Alter von zehn Jahren in die Schweiz gekommen. Auf dem zweiten Bildungsweg studierte sie Jura und spezialisierte sich aufs Thema Menschenrechte. Das Studium ist ein Grund, weshalb die Gemeinde sie nicht einbürgern wollte. Für ein Praktikum am Internationalen Strafgerichtshof lebte sie drei Monate in Den Haag, war an der Uni in Konstanz und übernachtete zwischendurch bei ihrem Freund in Zürich.
Die Gemeinde zweifelte aufgrund dessen daran, dass die Frau wirklich ihren Lebensmittelpunkt in Hochdorf hat. Obwohl sie zwischen den Abstechern immer in Hochdorf wohnte und auch immer dort Steuern zahlte. Inzwischen wohnt sie mit ihrem Partner und ihren zwei Kindern im Ort.
Kommission stützte sich auf Aussagen einer Nachbarin
Die Bürgerrechtskommission begründete das Ablehnen des Gesuchs unter anderem damit, dass laut Stromrechnung im entsprechenden Jahr gar kein Strom in ihrer Wohnung verbraucht worden sei. Das kann laut der Frau aber nicht sein – schliesslich sei mindestens der Kühlschrank immer gelaufen. Zudem stützte sich die Kommission auf die Aussagen einer anonymen bleibenden Nachbarin, die sagte, die Wohnung sei eigentlich unbewohnt, und sie hätte beobachtet, dass gelegentlich ein Auto mit ausserkantontalem Kennzeichen vor dem Haus hielt und jemand den Briefkasten leerte.
Die Juristin und Mutter hatte daraufhin stapelweise Belege für ihre Präsenz im Dorf gesammelt – Arztrechnungen, Einkaufsquittungen, Vereinsmitgliedschaften und eine Anmeldung fürs Eltern-Kind-Turnen. Ständig hätte die Kommission weitere Unterlagen gefordert, sagte sie. So wollte sie beispielsweise wissen, an welchen Tagen ihr Sohn die Spielgruppe besuchte.
Gemeinde findet, alles richtig gemacht zu haben
Die Gemeinde wehrt sich gegenüber Tamedia gegen den Vorwurf der Frau, das Verfahren immer wieder in die Länge gezogen zu haben. Der negative Entscheid beim zweiten Einbürgerungsgesuch sei sogar vom Bundesgericht gestützt worden. Und das dritte Gesuch habe sich vor allem deswegen verzögert, weil notwendige Dokumente gefehlt hätten. Dazu, dass die Frau schliesslich Recht bekam und eingebürgert wurde, sagt die Gemeinde: «In Hochdorf freuen wir uns über engagierte und integrierte Neubürger/innen.» Die Bürgerrechtskommission habe ihre Arbeit «stets korrekt, fair und den Vorgaben entsprechend» durchgeführt.
Die Betroffene sieht das anders. «Weder ich noch meine Schweizer Freunde haben verstanden, warum sich die Gemeinde so schwertat», sagt sie gegenüber Tamedia. Trotzdem, fügt sie an, habe sie den Glauben «an die Schweizer Werte» nie aufgegeben. (lha)