Genug getrödelt! Der Bundesrat ist fest entschlossen, im Kampf gegen das Coronavirus «das Heft wieder stärker in die Hand zu nehmen», wie Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga (60) am Dienstagabend sagte. Denn die Ansteckungszahlen nehmen wieder exponentiell zu. Die Situation im Land sei «gefährlich».
Deshalb will der Bundesrat ab Samstag neue Massnahmen in Kraft setzen, über die er am Dienstag informierte:
- Restaurants, Läden und Freizeitangebote wie Fitnesscenter sollen ab dann bereits um 19 Uhr bis 6 Uhr schliessen. Sonntags und an Feiertagen dürfen sie gar nicht öffnen.
- Privat dürfen sich höchstens 5 Personen aus zwei Haushalten treffen – Ausnahmen sollen vom 24. bis 26. Dezember sowie am 31. Dezember gelten, dann darf man zu zehnt sein.
- Öffentliche Veranstaltungen werden mit Ausnahme von religiösen Feiern sowie Parlamentsversammlungen komplett verboten.
- Jegliche Aktivitäten im Kulturbereich (inklusive schulische Aktivitäten) werden untersagt. Veranstaltungen im professionellen Bereich mit Publikum werden verboten, ausgenommen sind online übertragene Veranstaltungen ohne Publikum.
- Verschlechtert sich die epidemiologische Lage bis zum 18. Dezember weiter, wird die Regierung über einen erneuten Lockdown befinden. Läden und Gastrobetriebe müssten ganz schliessen. Dieser Lockdown könnte nur bestimmte Kantone oder Regionen treffen oder das ganze Land. Er würde am 19. Dezember in Kraft treten – und damit die Feiertage treffen.
Die Massnahmen sollen bis am 20. Januar 2021 gelten – und jenen Kantonen den Rücken stärken, «die gehandelt haben», wie Sommaruga sagte.
Ausnahmen für Take-aways und Skigebiete
BLICK liegt der Konsultationsentwurf vor – und dieser regelt noch weitere Details. Nämlich:
- Von der Sperrstunde und sonntäglicher Schliessung ausgenommen sind Apotheken, soziale Einrichtungen, Tankstellen, Märkte im Freien und – das wird explizit erwähnt – Skigebiete.
- Restaurationsbetriebe in Hotels, die lediglich für Hotelgäste zur Verfügung stehen, sowie Mahlzeiten-Lieferdienste und Take-away-Betriebe müssen erst um 23 Uhr schliessen.
- In der Nacht vom 24. Dezember auf den 25. Dezember sowie der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar dürfen die Betriebe bis 1 Uhr geöffnet sein.
- Religiöse Veranstaltungen dürfen «mit höchstens 50 Personen» durchgeführt werden.
- Im Bereich des Sports bleiben die bisherigen sportlichen Aktivitäten ohne Körperkontakt für über 16-Jährige unter gewissen Bedingungen erlaubt – allerdings maximal in Gruppen von 5 statt bisher 15 Personen.
- Im Bereich der Kultur sind die bisher erlaubten Aktivitäten im nicht-professionellen Bereich für über 16-Jährige ebenfalls nur noch in Gruppen bis fünf Personen zulässig.
Kantone schauen zu stark auf Nachbarn
Verschiedene Kantone hätten in den letzten Tagen Massnahmen getroffen oder angekündigt, doch gleichzeitig hätten die Gespräche mit den Kantonen gezeigt, «dass eine regionale Koordination schwierig zu bewerkstelligen ist und verschiedene Kantone darauf bedacht sind, kein strengeres Massnahmen-Dispositiv zu beschliessen als die Nachbarkantone», schreibt der Bund in einem begleitenden Bericht, der BLICK ebenfalls vorliegt.
Und: «Aufgrund der schweizweit problematischen Situation will der Bundesrat eine gewisse Vereinheitlichung und teilweise Verstärkung der kantonalen Massnahmen erwirken.»
Die vorgeschlagenen Änderungen zielten alle auf die Verminderung von Personenkontakten und die Vermeidung von Menschenansammlungen ab, schreibt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) dazu. «Die Massnahmen in der Westschweiz haben gezeigt, dass ein konsequentes Eingreifen zielführend ist, um die Fallzahlen zu reduzieren.»
Nun sind die Kantone an der Reihe. Und in diesen gehen die Meinungen weit auseinander. Von Empörung in der Westschweiz bis hin zu deutlichem Support in Solothurn. Am Freitag wird der Bundesrat definitiv über das weitere Vorgehen entscheiden.